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Experten-Antwort

Zusätzliches Einkommen!

von Maria07.03.2023 | 17:02
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin 70 Jahre alt und kann nicht überschauen, meine Frage: "Darf ich als 1.Rentner mit 2.Witwen und 3. Witwen/Betriebsrente noch 520€ im Monat dazuverdienen? Welche steuerlichen Abzüge entstehen mir durch das zusätzliche Einkommen?" Zu 1. 698€ netto zu 2. 1002€ netto zu 3. 328€ netto Vielen Dank, im Voraus, für eine konkrete Anwort! MfG Maria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

den Beiträgen von „Klugpuper“ und „Abschläge“ kann ich zustimmen. Für detailliertere Informationen sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Mit steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist und eine Beantwortung von Fragen zum Steuerrecht leider nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klugpuperam 07.03.2023 | 17:22
Dies ist kein Steuerforum. Hinsichtlich Einkommensanrechnung sollten Sie in Erwägung ziehen im Minijob den Eigenanteil zu zahlen. Details ließen sich bei einer Beratung klären.
Abschlägeam 07.03.2023 | 17:23
Hallo Maria, davon ausgehend, dass bei Ihnen Altes Recht gilt: "wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist." Zählt nur Ihre eigenes Einkommen (also Ihre Rente und dann der Minijob) als Hinzuverdienst, nicht die (abgeleitete) Betriebswitwenrente. Der Freibetrag, ab dem überhaupt erst eine Anrechnung erfolgt, liegt aktuell bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro. Hier gelten immer Bruttobeträge, die aber noch pauschal gekürzt werden, bevor dann der Betrag berücksichtigt wird. Achten Sie bitte bei dem Minijob darauf, dass Sie hier nicht Versicherungsfrei in der RV arbeiten, was Sie als Rentnerin könnten, dann ist der pauschale Abzug höher als ohne RV-Pflicht. Und diese Beiträge erhöhen auch noch Ihre Altersrente, was aber wohl nicht schaden wird, denn der Freibetrag wird auch jährlich angepasst. Wie die pauschale Kürzung genau berechnet wird, finden Sie in diesem Tabellenwerk auf Seite 29: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Mariaam 07.03.2023 | 18:01
Vielen Dank, für die schnelle und spontane Antwort. Ja, es gilt das "ALTES RECHT" bei mir, doch hörte ich, dass über die eigene gesetzliche Rente unbegrenzt hinzuverdient werden darf. Die Witwenrente und Betriebs/Witwenrente soll angeblich bei einem 520 Euro Job versteuert und somit gemeldet werden?! Ich muss noch hinzufügen, es liegt seit 2017 eine schriftliche Befreiung, für die Einkommensteuererklärung,vor. Mein Mann ist 2020 verstorben und seit 2017 stellt die Rentenversicherung keine Forderungen. Wie schon gesagt, ich habe wenig Wissen darüber, fühle mich diesbezüglich überfordert und möchte nichts falsch machen. Das machen schon H.Schuhbeck und B.Becker MfG Maria
Abschlägeam 07.03.2023 | 18:36
Zitat von Maria anzeigenausblenden
Sind zwei Bereiche Rente: Ihr eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Also Ihre eigene Rente und ggfs. weiteres Einkommen. Bisher lagen Sie unter dem Freibetrag (Ihre eigene Rente) zur Witwenrente. Und seitens der Rentenversicherung dürfen Sie zu Ihrer eigenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Aber für die Witwenrentenanrechnung werden dann beide Einkommen (Rente + Minijob) zusammengerechnet. Steuerlich... Freistellungsbescheinigung aus 2017... ist wohl nicht mehr gültig, die gilt immer nur begrenzt und war wohl auch nur für Ihre eigene Rente (?). Damit Sie da nicht plötzlich hohe Nachzahlungen leisten müssen, klären Sie dies bitte zeitnah z.B. mit einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein bzw. letztendlich mit dem FA direkt. Alle Ihre Rentenarten sind zumindest zum Teil steuerpflichtig (der Anteil hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab), zusammengerechnet liegen Sie nach 'Bauchgefühl' also bereits drüber... und müssen wohl Steuererklärungen abgeben. Aber das wird Ihnen von den o.g. Stellen erklärt, hier im Rentenforum 'nur Rente'.
Abschlägeam 07.03.2023 | 18:48
Dies ist kein Steuerforum. Hinsichtlich Einkommensanrechnung sollten Sie in Erwägung ziehen im Minijob den Eigenanteil zu zahlen. Details ließen sich bei einer Beratung klären.
Was wäre der Eigenanteil und wie erhalte ich ihre Beratung!?
Erklärungen zum Minijob und 'Eigenanteil' für Rentner: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentner/rentner_… Beratungsstellenfinder der Rentenversicherung hier gleich rechts auf der Seite >>>>> Wenn Sie bei einem Minijob 'Versicherungspflicht' wählen, kostet Sie das 3,6 % Beitrag. Bei 520,00 EUR sind das also 18,72 EUR. Aber wie schon in der anderen Antwort geschrieben, wird der bei der Witwenrente anzurechnende Betrag dann 'pauschal' gekürzt und es werden deutlich weniger als 520,00 EUR als 'Einkommen' berücksichtigt. Die Versicherungspflicht führt außerdem dazu, dass jeweils zum 01.07 eines Jahres Ihre eigene Regelaltersrente erhöht wird. Der Minijob selbst ist im Übrigen 'steuerfrei', wenn dieser 'pauschal' versteuert wird. Er muss dann auch nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Bei der DRV (wegen Anrechnung) aber schon.
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