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Experten-Antwort

Zusage von Reha und Akutklinik

von RomanG17.06.2021 | 23:00
298 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend Im Mai erhielt ich Zusage der Rentenversicherung für eine medizinische Reha wg. Depressionen für fünf Wochen. Die Rehaklinik Glotterbad teikte mir mit der Termin könne im Oktober oder November sein Ich arbeite zur Zeit noch. Aber dennoch geht es mir nicht gut und ich habe bei einer psychosomatischen (Akut)Klinik angefragt, ein Vorgespräch gehabt ind mir wirde der stationäre Augenthalt empfohlen. Die Klinik hätte einen Platz in 2-4 Monaten. Dauer 6-12 Wochen Besser wäre für mich wohl gerade in die Akutklinik zu gehen. Ich frage mich nun: kann/soll/muss ich nun die Reha absagen oder nur verschieben. Aber Verschiebung wäre dann evtl. nach der 6monatigen Reha Zusage. Gibt es hier Erfahrungen bzw Vorgaben Danke schon mal für die Antworten Schöne Grüße RomanG

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.06.2021 | 08:15

Guten Morgen RomanG,

die medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation kann verschoben werden.Sollte eine Sozialleistung bezogen werden, ist eine Verschiebung nur mit Genehmigung des entsprechenden Sozialträgers möglich.

Aus dem Bescheid können Sie die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides entnehmen. Die Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte innerhalb dieser Frist beginnen. Dabei ist es unerheblich, ob und wie oft Sie den Beginn der Rehabilitationsleistung innerhalb der Frist verschieben. Dies ist eine Absprache zwischen Ihnen und der beauftragten Rehabilitationseinrichtung.

Beachten Sie jedoch auch, dass die Rehabilitationseinrichtung immer wieder eine gewisse Vorlaufzeit für die Einberufung und neue Terminvergabe benötigt. Die Kostenzusage an die beauftragte Rehabilitationseinrichtung enthält die gleiche Gültigkeitsdauer, wie Ihr Bewilligungsbescheid.

Nach Ablauf der Frist wäre dann gegebenenfalls eine neue Antragstellung erforderlich.

Experten-Antwortam 18.06.2021 | 09:25

Hallo RomanG,

nach Ablauf der Frist besteht immer noch die Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation zu stellen. Wenden sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger

bezüglich weiterer Rückfragen.

3 Antworten

Schadeam 18.06.2021 | 09:28
Diesen individuellen Fall im Forum abklären zu wollen scheint mir nicht der richtige Weg zu sein. Ist nach der "Akutklinikbehandlung" überhaupt noch eine Reha notwendig oder erübrigt sich das? Kann man das heute schon sagen? Wollen Sie nach einer Akutbehandlung überhaupt noch in Reha? Was meinen Ihre Ärzte zu diesem Thema?
RomanGam 18.06.2021 | 08:22
Vielen Dank für die schnelle Antwort Die Reha ist dich nur innerhalb von sechs Monaten laut Rentenversicherung anzutreten oder? Ich müsste alis im November spätestens die Reha antreten? Aber wenn ich in die psychosomatische Klinik gehe könnte ich erst später die Reha antreten. Schöne Grüße RomanG
RomanGam 21.06.2021 | 08:25
Danke für die Antworten, ich werde es mit der Rentenversicherung dieekt klären. Und ob ich nach psychosomatischer Klinik noch Reha benötige kann ich jetzt natürlich nicht sagen. Kommt Zeit kommen wohl die weiteren Antworten
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