Guten Tag Henry,
die Mindestwartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre. Da Sie diese erfüllt haben, erhalten Sie später eine Altersrente. Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung