Hallo Kurt,
um Ihr Beratungsanliegen zu klären, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle, da in Ihrem Falle zwei vielleicht unterschiedliche Bescheide und Rechtsvorschriften miteinander verglichen werden müssen.
Die Kontaktdaten unserer Auskunfts- und Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Sie können uns auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vermutlich sind Ihre Zeiten in der Tschechei nicht nur zwischenstaatlich berücksichtigt sondern auch nach dem FRG und bei Ihrer Frau nicht weil Sie Vertriebener oder Spätaussiedler sind und Ihre Frau nicht.
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