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Experten-Antwort

Zusammentrefen deutsche und tschechische Rente

von Kurt23.11.2023 | 09:26
224 Ansichten
3 Antworten
Hallo, und freundliche Grüße an die Experten Ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt Ich beziehe eine Altersente von der Knappschaft Bahn See und eine ausländische Rente Im Rentenbescheid wird eine sogenannte zwischenstaatliche Rente errechnet. Auf diesen Betrag wird ausländische Rente voll angerechnet. Bedeutet, bei Erhöhung der ausländischen Rente wird die deutsche Rente um diesen Betrag gekürzt. Meine Ehefrau bezieht auch eine ausländische und eine deutsche Altersrente von der deutschen Rentenversicherung. Hier wird die ausländische Rente nicht angerechnet. Warum ist dem so? Vielen Dank Kurt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2023 | 15:37

Hallo Kurt,

 

um Ihr Beratungsanliegen zu klären, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle, da in Ihrem Falle zwei vielleicht unterschiedliche Bescheide und Rechtsvorschriften miteinander verglichen werden müssen.

Die Kontaktdaten unserer Auskunfts- und Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Sie können uns auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 erreichen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

2 Antworten

Mondkindam 23.11.2023 | 09:29
Vermutlich sind Ihre Zeiten in der Tschechei nicht nur zwischenstaatlich berücksichtigt sondern auch nach dem FRG und bei Ihrer Frau nicht weil Sie Vertriebener oder Spätaussiedler sind und Ihre Frau nicht.
Königam 23.11.2023 | 11:15
Mondkind schrieb

Vermutlich sind Ihre Zeiten in der Tschechei nicht nur zwischenstaatlich berücksichtigt sondern auch nach dem FRG und bei Ihrer Frau nicht weil Sie Vertriebener oder Spätaussiedler sind und Ihre Frau nicht.

Wie @Mondkind schon geschrieben hat, kann man nur „vermuten“. Sie sollten sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. Nur wo die Berechnung auch eingesehen werden kann ist es möglich konkret auf Ihre Frage zu antworten.
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