Hallo Fuchs,
wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger zu den Fragen beraten zu lassen, ob Sie weiter freiwillige Beiträge einzahlen wollen bzw. inwieweit Ihre Altersrente bei Zusammentreffen mit der Unfallrente ruht.
In der nachfolgenden Broschüre "Zahlen und Tabellen" können Sie auf den Seiten 36 & 37 den möglichen Ruhensbetrag auch selber ermitteln:
Ja, zum einen, ob die BG Rente tatsächlich angerechnet wird, da gibt es Ausnahmen.
Zum anderen können Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag nicht kündigen, aber Sie haben die Wahl zwischen einkommensabhängigen und pauschalen Beiträgen.
Geben Sie die pflichtversicherte Tätigkeit auf, sind Sie aber raus.
Andererseits haben Sie sich ja selbst für die Pflichtversicherung auf Antrag entschieden.
Darüber hinaus muss man rechnen, der optimale Renteneintritt kann auch irgendwo zwischen 63 und 67 liegen.
Sind Sie Hellseher? Woher wollen Sie denn wissen, ob Antragspflichtversicherung vorliegt, es könnte auch gesetzliche Pflichtversicherung vorliegen? Leider hat der Fragesteller nicht die Art der Selbständigkeit erwähnt.
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