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Experten-Antwort

Zusammentreffen Altersrente und Unfallrente bei Selbstständigkeit und Rentenversichert auf Antrag

von Fuchs04.04.2024 | 19:30
332 Ansichten
4 Antworten
Ich bin selbstständig seit 8 Jahren, vorher war ich immer angestellt. Bei mir werden die Regelaltersrente und eine Unfallrente aufeinander treffen. Hier gibt es eine Obergrenze, die ich bereits in kürze erreichen würde. Also macht es für mich keinen Sinn weiter freiwillig auf Antrag Beiträge zu zahlen, weil diese mir eh abgezogen werden. Mir bleibt nichts Anderes übrig als mit 63 in Rente zu gehen( mit 14,4 % Abzügen) damit ich nicht umsonst in die Rentenkasse einzahle. Das kann doch nicht der Sinn einer Rentenversicherung sein. Hat Jemand einen Tipp....oder habe ich etwas übersehen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2024 | 12:57

Hallo Fuchs,

wir empfehlen Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger zu den Fragen beraten zu lassen, ob Sie weiter freiwillige Beiträge einzahlen wollen bzw. inwieweit Ihre Altersrente bei Zusammentreffen mit der Unfallrente ruht.

In der nachfolgenden Broschüre "Zahlen und Tabellen" können Sie auf den Seiten 36 & 37 den möglichen Ruhensbetrag auch selber ermitteln:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2024_1.html

 

3 Antworten

Berndam 05.04.2024 | 08:13
Ja, zum einen, ob die BG Rente tatsächlich angerechnet wird, da gibt es Ausnahmen. Zum anderen können Sie eine Pflichtversicherung auf Antrag nicht kündigen, aber Sie haben die Wahl zwischen einkommensabhängigen und pauschalen Beiträgen. Geben Sie die pflichtversicherte Tätigkeit auf, sind Sie aber raus. Andererseits haben Sie sich ja selbst für die Pflichtversicherung auf Antrag entschieden. Darüber hinaus muss man rechnen, der optimale Renteneintritt kann auch irgendwo zwischen 63 und 67 liegen.
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