Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zusammentreffen BU-Rente und ALGI

von DerRatlose04.07.2017 | 17:04
520 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, Ich versuche folgende Info herauszubekommen, habe leider hierzu nix gefunden und komme nicht mehr weiter. :-( Vllt. gibt es hier ja Experten, die meine Frage beantworten können. Angenommen jemand bezieht zunächst eine BU-Rente und im Nachhinein wird auch ALGI rückwirkend bewilligt. Es ergeht ein Bescheid, wo das zuviel gezahlte Geld zurückgefordert wird... Allerdings wird mehr Geld zurückgefordert als gezahlt wurde! Daher mein nun eigentliches Problem bzw. meine Frage -> Wonach richtet sich die Anrechnung bei einem Einkommen aus Rente und (gleichzeitig) erhaltenem ALG -> richtet sich dies nach dem sog. BEMESSUNGSENTGELT oder nach dem tatsächlich ausgezahlten Geld? Mit anderen Worten geht es um ein Zusammentreffen von einer BU-Rente und ALGI, hier wäre mir wichtig zu wissen, ob sich die Anrechnung wie eben erwähnt an der Bemessungsgrenze orientiert oder aber nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen? Tut mir leid wegen der unverständlichen Erklärung, aber vllt. hat jemand einen Tip für mich, im Sinne von Urteilen, §§§, oder Literaturhinweise?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2017 | 07:45

Hallo DerRatlose,

§ 96a Sechstes Sozialgesetzbuch regelt die Anrechnung von Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten.

In Absatz 3 ist geregelt, dass als Hinzuverdienst das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist.

Wie auch schon von =//= beantwortet, kann durch eine Anrechnung von Hinzuverdienst maximal die Rückforderung der kompletten Nettorente für den gleichen Zeitraum entstehen und keine höhere Forderung.

2 Antworten

=//=am 04.07.2017 | 18:02
Das ALG I wird nach dem Bemessungsentgelt, das dem ALG I zugrunde liegt, auf die Rente angerechnet. Dass mehr Geld zurückgefordert wird, als gezahlt wurde, kann nicht sein. Nach der Einkommensanrechnung nach § 96 a SGB VI wird die Bruttorente und dann natürlich der Zahlbetrag "gekürzt" oder fällt ganz weg. Somit kann ja ggfls. nur die Nettorente zurückgefordert werden. Und die haben Sie ja wohl erhalten, oder nicht?
Deep Throatam 05.07.2017 | 20:59
Der § 96a SGB VI gilt aber nur EM-Renten, die ab 2002 gezahlt wurden. Wenn tatsächlich eine BU-Rente mit Rentenbeginn vor 2002 gezahlt wird, erfolgt keine Anrechnung. Die AfA rechnet die BU-Renten nach altem Recht nicht auf das ALG I an. In dem vorliegenden Sachverhalt ist auf folgendes hinzuweisen: Wenn Sie laut Gutachten nur noch 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig sind, wird voraussichtlich auch Ihr Arbeitslosengeld gekürzt, da Sie dem Arbeitsmarkt dann logischweise nicht mehr vollschichtig zur Verfügung stehen. Sie bekommen dann aber auch keine EM-Rente, da weiterhin das Bemessungsentgelt angerechnet wird und nicht das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026