Hallo User kadira,
wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht als Rentner immer nachgekommen sind und den Bezug Ihrer Unfallrente gemeldet haben, dann müssten Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen haben, dass die Unfallrente nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wurde, da der Eintritt der Erwerbsminderung vor dem Unfalldatum war.
Bei Ihrer Altersrente muss die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung angerechnet werden, da die Voraussetzungen für die Gewährung der Altersrente erst nach Eintritt des Arbeitsunfalles erfolgte.
Bitte kontrollieren Sie nochmal Ihre Rentenbescheide. Sollten keine Berechnungen für das Zusammentreffen der Renten Bestandteil der Bescheid sein, so müssen sie schnellstmöglich die Mitteilung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger machen, dass Sie eine Unfallrente beziehen.
Lieber Experte,
danke für Ihre Antwort!
Zwischenzeitlich konnte ich durch einen Anruf bei der DRV erfahren - ich gehe davon aus, dass dort nur Experten sitzen, weswegen ich auf seine Antwort vertraue -, dass meine Unfallrente nicht auf meine DRV-Altersrente angerechnet wird, da die Unfallrente erstmals Jahre nach dem Eintritt in die volle EM-Rente gezahlt wurde.
Da ich meine erhaltenen Rentenbescheide, sowohl von der DRV als auch von der BG, jedesmal vom Sozialverband habe überprüfen lassen und mir dort seinerzeit beim erstmaligen UV-Bescheid gesagt wurde, alles ist in Ordnung, ich müsse mich jetzt um nichts mehr kümmern, die Renten laufen so nebeneinander her, dass sie sich nicht beeinträchtigen, habe ich mich darauf verlassen und nichts weiter unternommen.
Bei meinem heutigen Anruf erfuhr ich zudem von dem sachkundigen Experten, dass alles seine Ordnung habe, da die BG seinerzeit der DRV eine Mitteilung geschickt hat, um einen eventuellen Erstattungsanspruch aus der UV-Rente durch die DRV abzuklären. Dieser wurde von der DRV verneint. Auch eine Anrechnung auf die damalige volle EM-Rente erfolgte nicht. Also war der DRV meine Unfallrente spätestens ab diesem Zeitpunkt bekannt.
Die weitere Frage an den netten Herrn der DRV ergab die Antwort, dass die Unfallrente auch nicht auf meine Altersrente angerechnet wird, denn der rentenbegründende Unfall ereignete sich mehrere Jahre nach Eintritt in die volle EM-Rente, die ebenso wie die Altersrente eine gesetzliche Rente ist.
Freundliche Grüße
kadira
Dürfte so eher nicht sein....
siehe:
R7.4.7 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Unfall, Regelaltersrente
Es wird aufgrund des Eintritts der Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geleistet.
DANACH tritt ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Regelal-tersrente nach den §§ 35, 235 SGB VI beansprucht.
Auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist § 93 Abs. 1 bis 4 SGB VI NICHT anzuwenden, weil sich der Unfall nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat. Auf die Regelaltersrente findet § 93 Abs. 1 bis 4 SGB VI ANWENDUNG, denn der Unfall hat sich vor Beginn der Regelaltersrente ereignet.
Was die Rechnerei nach §93 SGB VI dann KONKRET ergibt, steht wieder auf einem anderen Blatt...
Danke für ALLE Antworten - auch von Klartext, speziell in Bezug auf den letzten Satz! Im Alter wird man milder... Doch kann ich das Fünkchen Schadenfreude, was aus Klartexts Antwort zu entnehmen war, mit einem leichten Überschwang an Freude wieder löschen:
Ich habe nach der Lektüre aller Antworten hier und dem Studium unzähliger Blätter und Seiten von Rentenpapieren das Rätsel entschlüsseln können und fand in meinen Rentenunterlagen den entsprechenden Hinweis, der möglicherweise eben dazu führt, das es keinen Ruhensbetrag geben wird:
Die Unfallrente mit 20 % ist vom Betrag her zu gering, als dass sie in der Aufrechnung mit der DRV-Rente hier Spuren in Form von Abzügen hinterlassen kann. Eine Aufrechnung geht auf Null.
Noch einmal: Danke für alle Antworten! Die Antwort von Klartext spornte mich eher an, als dass sie mich schwungvoll tangierte, umwarf und kränkte. Möglicherweise hätte ich ohne diese Antwort nicht den Mut gehabt, mich mit dem Papierwust auseinander zu setzen und zu versuchen zu verstehen, was dort geschrieben steht. (Nicht ohne Grund gebe ich meine Rentenbescheide dem Sozialverband zur Prüfung. Und: Die ehemals gemachte Aussage des Sozialverbandes, die Renten laufen parallel, ohne sich zu beeinflussen, hat weiterhin Bestand.)
Freundliche Grüße
kadira
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.