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Experten-Antwort

Zusammentreffen mit einer Unfallrente

von kadira18.05.2019 | 09:10
284 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich habe da mal eine Frage zum obigen Thema. Ich habe mir bei der DRV den obigen Abschnitt "Zusammentreffen mit einer Unfallrente" durchgelesen und bin dort zum Schluss dieses Abschnittes auf "Ausnahmen" gestoßen. Dort heißt es: "Ausnahmen bestehen nur, wenn der Unfall, die Berufskrankheit o. Ä. nach dem Eintritt der Erwerbsminderung bzw. nach Beginn der Altersrente eingetreten ist oder die Verletztenente aus der Unfallversicherung ausschließlich nach dem Arbeitseinkommen des Unternehmers oder Ehegatten/Lebenspartners oder nach einem festen Betrag, der für ihn oder den Partner bestimmt ist, berechnet wird." Ich möchte gern wissen, ob der erste Halbsatz "Ausnahmen" auf mich zutrifft. Ich habe seit 2002 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. 2007 erlitt ich im Minijob einen Arbeitsunfall, der eine Rente von 20 % bedingte, die mir seitdem aus der gesetzlichen Unfallversicherung von der BG gezahlt wird. Seit 2013 befinde ich mich in Altersrente. Falle ich also nun unter diese Ausnahme oder nicht? Muss meine Unfallrente, die ich erst erhielt, als ich schon 5 Jahre lang volle Erwerbsminderungsrentnerin war, angerechnet werden? Und wie verhält es sich nach dem Eintritt in die Altersrente? Muss meine Unfallrente nach Eintritt in die Altersrente angerechnet werden? Ich bin etwas verunsichert, weil eine Bekannte meinte, meine Unfallrente müsste auf die Rente der DRV angerechnet werden... Nette Grüße Kadira

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2019 | 14:02

Hallo User kadira,

wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht als Rentner immer nachgekommen sind und den Bezug Ihrer Unfallrente gemeldet haben, dann müssten Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen haben, dass die Unfallrente nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wurde, da der Eintritt der Erwerbsminderung vor dem Unfalldatum war.

Bei Ihrer Altersrente muss die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung angerechnet werden, da die Voraussetzungen für die Gewährung der Altersrente erst nach Eintritt des Arbeitsunfalles erfolgte.

Bitte kontrollieren Sie nochmal Ihre Rentenbescheide. Sollten keine Berechnungen für das Zusammentreffen der Renten Bestandteil der Bescheid sein, so müssen sie schnellstmöglich die Mitteilung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger machen, dass Sie eine Unfallrente beziehen.

8 Antworten

kadiraam 20.05.2019 | 10:50
O.k., danke wenigstens fürs Lesen meiner vielleicht überflüssigen Frage... Eine Antwort scheine ich ja nicht zu bekommen. Ein Ja oder ein Nein hätte mir ja gereicht, damit ich nicht weiter im Trüben der Verunsicherung fische. Egal - ich gebe auf und werde mich dann eben in einer Beratungsstelle beraten lassen. Wirklich sehr entgegenkommend bei einer für Experten einfachen Frage - Enttäuschung pur! Aber vielleicht kümmert man sich ja hier lieber nur um wirklich schwierige Fälle.
Silviaam 20.05.2019 | 11:40
Hallo Kadira Ich versteh gerade nicht, warum Sie auf eine am SAMSTAG von Ihnen gestellte Frage nun so schnippisch/eingeschnappt reagieren. Das jeweilige Expertenteam ist in der Regel von montags bis freitags hier täglich zu den üblichen Arbeits-/Bürozeiten präsent und bemüht sich die an/in das Forum gestellten Fragen bestmöglichst und zügig zu beantworten. Zudem gibt es hier und da Fragestellungen, die in ihrer Komplexibilität dahingehend so dargelegt sind, dass sie erst einer genaueren Sachstandskenntnis bedarf und von daher nicht einer Beantwortung ad hoc unterliegen wird, damit wäre keinem Fragesteller wirklich geholfen. Auch wenn mal am Wochenende eine Expertenmeinung/Information zu sehen ist, dann basiert dies in der Regel durch den Expertenadmin. Mit etwas Geduld, werden bestimmt auch Sie eine Antwort/einen Hinweis noch erhalten. Gruß Silvia
kadiraam 20.05.2019 | 16:36
Lieber Experte, danke für Ihre Antwort! Zwischenzeitlich konnte ich durch einen Anruf bei der DRV erfahren - ich gehe davon aus, dass dort nur Experten sitzen, weswegen ich auf seine Antwort vertraue -, dass meine Unfallrente nicht auf meine DRV-Altersrente angerechnet wird, da die Unfallrente erstmals Jahre nach dem Eintritt in die volle EM-Rente gezahlt wurde. Da ich meine erhaltenen Rentenbescheide, sowohl von der DRV als auch von der BG, jedesmal vom Sozialverband habe überprüfen lassen und mir dort seinerzeit beim erstmaligen UV-Bescheid gesagt wurde, alles ist in Ordnung, ich müsse mich jetzt um nichts mehr kümmern, die Renten laufen so nebeneinander her, dass sie sich nicht beeinträchtigen, habe ich mich darauf verlassen und nichts weiter unternommen. Bei meinem heutigen Anruf erfuhr ich zudem von dem sachkundigen Experten, dass alles seine Ordnung habe, da die BG seinerzeit der DRV eine Mitteilung geschickt hat, um einen eventuellen Erstattungsanspruch aus der UV-Rente durch die DRV abzuklären. Dieser wurde von der DRV verneint. Auch eine Anrechnung auf die damalige volle EM-Rente erfolgte nicht. Also war der DRV meine Unfallrente spätestens ab diesem Zeitpunkt bekannt. Die weitere Frage an den netten Herrn der DRV ergab die Antwort, dass die Unfallrente auch nicht auf meine Altersrente angerechnet wird, denn der rentenbegründende Unfall ereignete sich mehrere Jahre nach Eintritt in die volle EM-Rente, die ebenso wie die Altersrente eine gesetzliche Rente ist. Freundliche Grüße kadira
Quarkam 20.05.2019 | 16:45
kadira schrieb

Lieber Experte,

danke für Ihre Antwort!

Zwischenzeitlich konnte ich durch einen Anruf bei der DRV erfahren - ich gehe davon aus, dass dort nur Experten sitzen, weswegen ich auf seine Antwort vertraue -, dass meine Unfallrente nicht auf meine DRV-Altersrente angerechnet wird, da die Unfallrente erstmals Jahre nach dem Eintritt in die volle EM-Rente gezahlt wurde.

Da ich meine erhaltenen Rentenbescheide, sowohl von der DRV als auch von der BG, jedesmal vom Sozialverband habe überprüfen lassen und mir dort seinerzeit beim erstmaligen UV-Bescheid gesagt wurde, alles ist in Ordnung, ich müsse mich jetzt um nichts mehr kümmern, die Renten laufen so nebeneinander her, dass sie sich nicht beeinträchtigen, habe ich mich darauf verlassen und nichts weiter unternommen.

Bei meinem heutigen Anruf erfuhr ich zudem von dem sachkundigen Experten, dass alles seine Ordnung habe, da die BG seinerzeit der DRV eine Mitteilung geschickt hat, um einen eventuellen Erstattungsanspruch aus der UV-Rente durch die DRV abzuklären. Dieser wurde von der DRV verneint. Auch eine Anrechnung auf die damalige volle EM-Rente erfolgte nicht. Also war der DRV meine Unfallrente spätestens ab diesem Zeitpunkt bekannt.

Die weitere Frage an den netten Herrn der DRV ergab die Antwort, dass die Unfallrente auch nicht auf meine Altersrente angerechnet wird, denn der rentenbegründende Unfall ereignete sich mehrere Jahre nach Eintritt in die volle EM-Rente, die ebenso wie die Altersrente eine gesetzliche Rente ist.

Freundliche Grüße

kadira

Dürfte so eher nicht sein.... siehe: R7.4.7 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Unfall, Regelaltersrente Es wird aufgrund des Eintritts der Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geleistet. DANACH tritt ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Regelal-tersrente nach den §§ 35, 235 SGB VI beansprucht. Auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist § 93 Abs. 1 bis 4 SGB VI NICHT anzuwenden, weil sich der Unfall nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat. Auf die Regelaltersrente findet § 93 Abs. 1 bis 4 SGB VI ANWENDUNG, denn der Unfall hat sich vor Beginn der Regelaltersrente ereignet. Was die Rechnerei nach §93 SGB VI dann KONKRET ergibt, steht wieder auf einem anderen Blatt...
kadiraam 20.05.2019 | 20:19
Danke für ALLE Antworten - auch von Klartext, speziell in Bezug auf den letzten Satz! Im Alter wird man milder... Doch kann ich das Fünkchen Schadenfreude, was aus Klartexts Antwort zu entnehmen war, mit einem leichten Überschwang an Freude wieder löschen: Ich habe nach der Lektüre aller Antworten hier und dem Studium unzähliger Blätter und Seiten von Rentenpapieren das Rätsel entschlüsseln können und fand in meinen Rentenunterlagen den entsprechenden Hinweis, der möglicherweise eben dazu führt, das es keinen Ruhensbetrag geben wird: Die Unfallrente mit 20 % ist vom Betrag her zu gering, als dass sie in der Aufrechnung mit der DRV-Rente hier Spuren in Form von Abzügen hinterlassen kann. Eine Aufrechnung geht auf Null. Noch einmal: Danke für alle Antworten! Die Antwort von Klartext spornte mich eher an, als dass sie mich schwungvoll tangierte, umwarf und kränkte. Möglicherweise hätte ich ohne diese Antwort nicht den Mut gehabt, mich mit dem Papierwust auseinander zu setzen und zu versuchen zu verstehen, was dort geschrieben steht. (Nicht ohne Grund gebe ich meine Rentenbescheide dem Sozialverband zur Prüfung. Und: Die ehemals gemachte Aussage des Sozialverbandes, die Renten laufen parallel, ohne sich zu beeinflussen, hat weiterhin Bestand.) Freundliche Grüße kadira
Tachelesam 21.05.2019 | 10:55
kadira schrieb

Danke für ALLE Antworten - auch von Klartext, speziell in Bezug auf den letzten Satz! Im Alter wird man milder... Doch kann ich das Fünkchen Schadenfreude, was aus Klartexts Antwort zu entnehmen war, mit einem leichten Überschwang an Freude wieder löschen:

Ich habe nach der Lektüre aller Antworten hier und dem Studium unzähliger Blätter und Seiten von Rentenpapieren das Rätsel entschlüsseln können und fand in meinen Rentenunterlagen den entsprechenden Hinweis, der möglicherweise eben dazu führt, das es keinen Ruhensbetrag geben wird:

Die Unfallrente mit 20 % ist vom Betrag her zu gering, als dass sie in der Aufrechnung mit der DRV-Rente hier Spuren in Form von Abzügen hinterlassen kann. Eine Aufrechnung geht auf Null.

Noch einmal: Danke für alle Antworten! Die Antwort von Klartext spornte mich eher an, als dass sie mich schwungvoll tangierte, umwarf und kränkte. Möglicherweise hätte ich ohne diese Antwort nicht den Mut gehabt, mich mit dem Papierwust auseinander zu setzen und zu versuchen zu verstehen, was dort geschrieben steht. (Nicht ohne Grund gebe ich meine Rentenbescheide dem Sozialverband zur Prüfung. Und: Die ehemals gemachte Aussage des Sozialverbandes, die Renten laufen parallel, ohne sich zu beeinflussen, hat weiterhin Bestand.)

Freundliche Grüße

kadira

Da Sie ohnehin dazu VERPFLICHTET waren und immer noch sind, Ihre Unfallrente bei der DRV anzugeben, sollten Sie das schleunigst nachholen. Dann erfahren Sie verbindlich, ob Ihre Unfallrente nur "möglicherweise" oder tatsächlich nicht angerechnet wird. Erstaunlich, dass Sie der VdK nicht darauf hingewiesen hat. Oder hat er es vielleicht doch getan? Wer "vergisst" erhebliche Einkünfte zu melden, riskiert nicht nur eine Rückforderung sondern auch noch eine Strafanzeige wegen Betruges/Betrugsversuch!
kadiraam 21.05.2019 | 12:06
Hallo Tacheles, danke für diesen zarten Hinweis! Die DRK weiß seit dem 02.12.2007 bereits, dass ich eine Unfallrente von der BG bekomme. Ab 16.07.2008 weiß die DRV, dass diese Unfallrente dauerhaft gezahlt wird. Wie oft muss man denn der DRV diese dann noch melden? Sie hat sich in Höhe der 20 % nicht verändert seitdem, lediglich ist sie im Rahmen der jährlichen Anpassungen gestiegen, parallel zu den gesetzlichen Renten. Beim Eintritt in die Altersrente waren der DRV (bereits spätestens seit 2007, sh. oben) alle zu berücksichtigenden Komponenten bekannt - auch die dauerhafte Unfallrente von 20 %. Warum sollte die DRV dann diese hinsichtlich der Berechnung meiner Altersrente unberücksichtigt gelassen haben??? Die Altersrente unterschied sich in keinem Cent von der bis einen Monat vor Eintritt in die Altersrente gezahlten vollen Erwerbsminderungsrente. Bei der seit 2003 gewährten vollen Erwerbsminderungsrente wurde bereits 2007 gegengerechnet von der DRV. Ergebnis 0, da die Aufrechnung keinen Anrechnungsbetrag ergab aufgrund der geringen Unfallrente. Ich nehme an, dass mir der Sozialverband aufgrund dieser Tatsache bei Überprüfung meines Altersrentenbescheides eben mitteilte, das alles in Ordnung und nichts weiter zu tun sei. Da meine Bekannte mich jedoch verunsichert hat, habe ich bei der DRV angerufen und nochmals auf die Unfallrente mit Angabe des Aktenzeichens hingewiesen. Freundliche Grüße kadira
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