Hallo skoda,
sofern Sie Entgelt von Ihrem Arbeitgeber zu Unrecht erhalten haben, dies an Ihren Arbeitgeber zurückzahlen und sich deshalb die Höhre Ihres Hinzuverdienst ändert, ist dieser neue Hinzuverdienst bei der Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen zu grunde zu legen und die Rente wegen Erwerbsminderung danach neu zu berechnen.
Reichen Sie entsprechende Unterlagen (z.B korrigierte Lohnabrechnung) bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein und bitten um Überprüfung.
Bezüglich der VBL-Rente wenden Sie sich bitte an den Träger dieser Leistung.