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Experten-Antwort

Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente =Pension und eigener Rente

von Ute Spitzer18.02.2013 | 13:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte bereits Kontakt mit der Rentenversicherung bekam aber nur eine Broschühre die mir nicht viel weitergeholfen hat. Ich habe folgende Frage: Beim Ableben meines Mannes bekomme ich eine Hinterbliebenen Rente(Pension) von meinem Mann. Ich bekomme zur Zeit eine Volle Erwerbsminderungs Rente später Regulere Rente und bekomme eine ZVK Rente.Mit welchen abzügen von meiner Rente habe ich zu Rechnen ich bin seit 1980 Verheiratet mein Mann ist in Pension Ein Rechenbeispiel wäre hilfreich wenn ich von einer Hinterblebenen Pension von 1300 € einer eigenen Rente von 800€ und einer ZVK Rente von 300€ aus gehe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf eine Hinterbliebenenrente wird eigenes Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet. Bei einer Witwenpension handelt es sich um einen abgeleiteten Anspruch aus Versorgungsanwartschaften des verstorbenen Ehegatten. Diese werden bei der Einkommensanrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Sie sind bereits seit 1980 verheiratet. Wurde einer der Ehegatten (Sie oder Ihr Ehemann) vor dem 02.01.1962 geboren, wird eine Betriebsrente (ZVK) nicht als Einkommen berücksichtigt. Ihre eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist als Einkommen zu berücksichtigen. Bei der Einkommensanrechnung wird aus der Bruttorente durch Abzug eines Pauschalbetrages eine sogenannte fiktive Nettorente errechnet und diese dem Witwenrentenfreibetrag gegenübergestellt. Der abzuziehende Pauschalbetrag ist vom Beginn Ihrer eigenen Rente abhängig, bei Rentenbeginn bis 31.12.2010 beträgt dieser 13% der Bruttorente und bei Rentenbeginn ab 01.01.2011 14 % der Bruttorente. Bei der von Ihnen angegebenen Rente wären das somit 800,00 EUR abzüglich 104,00 EUR (13 %) ergibt 696,00 EUR Netto oder 800,00 EUR abzüglich 112,00 EUR (14%) ergibt 688,00 EUR Netto. Seit 01.07.2012 beträgt der Witwenrentenfreibetrag monatlich 741,00 EUR. Bei einer Bruttorente von 800,00 EUR übersteigt das Einkommen damit diesen Freibetrag nicht. Für eine genaue Auskunft empfehlen wir Ihnen jedoch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.

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4 Antworten

KSCam 18.02.2013 | 16:38
Da Sie seit 1980 verheiratet sind, ist wohl altes Recht anzuwenden und die Höhe der ZVK Rente spielt keine Rolle bei der Einkommensanrechnung. Sofern die 800 € Ihre Bruttorente sind, erfolgt keine Kürzung und Sie erhalten 60% Witwenrente. Sind die 800 € Ihre Nettorente, so liegen Sie knapp über dem Freibetrag. Das sind aber maximal 60 € und davon würden 40% (also ca. 24 €) bei der Witwenrente gekürzt.
kpjmkam 18.02.2013 | 21:32
Beim Witwengeld werden eigene Renten nicht angerechnet.Beamtenversorgungsgesetz §55,Abs.3,Satz2
kpjmkam 19.02.2013 | 11:07
02.05.2011 - 07:38 von Experte/in Experten-Antwort RE: Witwenrente und eigene Rente Die Witwe erhält das Witwengeld in Höhe von 60% neben der vollen eigenen Altersrente. Die Renten auf Grund einer eigenen Beschäftigung der Witwe werden beim Zusammentreffen mit einem Witwengeld nicht gekürzt (§ 55 (3) BeamtVG). Weiter Einkommen werden auch nicht angerechnet!
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