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Zusammentreffen von Unfallrente und Alterrente

von Franzel :-)07.09.2008 | 16:24
2164 Ansichten
7 Antworten
Die MDE laut Ausweis und Versorgungsamt ist 50%. Bei der Berechnung der Altersrente sind nur 40% MDE zugrundegelegt worden. Die 40% beziehen sich auf die Unfallrente, die 50% (also 10% mehr MDE) auf sonstiges. Was ist in die Berechnung einzusetzen?

7 Antworten

Schiko.am 07.09.2008 | 17:09
Schwer feststellbar welche berechnung sie meinen. Ganz gleich, ob 40 oder 50% vom versorgungsamt bestätigt wurden. Die 50% behinderung sind voraussetzung bei der alters- rente für schwerbehinderte aber nur hinsichtlich eines vorzeitigen rentenbeginns. Meinen sie aber die steuer- erklärung setzen sie 50% ein. MfG.
Rosannaam 07.09.2008 | 17:26
Für die Altersrente benötigten Sie einen Grad der Behinderung (Schwerbehinderung) von mind. 50 %, den Sie laut Schwerbeh.Ausweis des VA haben. Die Unfallrente wird auf die Altersrente gemäss § 93 SGB VI angerechnet. Hierbei spielt es im Prinzip keine Rolle, auf wieviel Prozent die Unfallrente basiert. Hätten Sie eine Unfallrente in Höhe von 30 %, würde diese eben bei der AR angerechnet. MfG Rosanna.
Rosannaam 07.09.2008 | 17:37
Nein, lieber Schiko, @Franzel meint die Anrechnung der UNFALLRENTE MIT (NUR) 40 %.
LSam 07.09.2008 | 17:42
User Franzel meint sicher mit den 40% den Freibetrag, der von der Summe Unfallrente vor Prüfung der Überschreitung noch abzusetzen und insoweit mit dem Grad der Schwerbehinderung nichts zu tun hat.
Franzel :-)am 07.09.2008 | 18:30
Hallo, vielen Dank für die Antworten! Hallo Rosanna, war schon fast ein Treffer, ich habe die Formel zur Berechnung gemeit. Setz ich da nun bei MDE 50% (Versorgungsamt) oder MDE 40% (40% BG) ein? (es geht nur um die %%) Danke vielmals schon jetzt!! :-)) Franzel
testam 08.09.2008 | 13:46
test
Rosannaam 09.09.2008 | 09:59
Die 40 % der BG-Rente! Die 50 % vom Versorgungsamt sind nur die Voraussetzung für den Bezug der vorzeitigen Altersrente für schwerbehindert Menschen. MfG Rosanna.
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