Hallo SteCi,
neben Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Allerdings könnten Sie, sofern Sie neben dem Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind, während des Rentenbezuges noch freiwillige Beiträge entrichten, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Die Entgeltpunkte für die ab Rentenbeginn gezahlten freiwilligen Beiträge werden dann nach Überschreiten der Regelaltersgrenze als Zuschlag zu der Altersrente hinzugerechnet.
Um die Frage zu klären, inwieweit noch die von "Andere Möglichkeit" beschriebene Ausgleichszahlung möglich wäre, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung