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Experten-Antwort

Zusatzeinzahlung bei Altersrente für Schwerbehinderte möglich?

von SteCi05.05.2024 | 09:11
245 Ansichten
2 Antworten

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Ich erfülle alle Kriterien, um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu können, also 2 Jahre vor Beginn der Regelaltersrente (in 2027). Da ich dem gegenüber in dem Falle ja für 2 Jahre weniger für die Rente eingezahlt hätte, erhalte ich auch ohne Abschläge etwas weniger Rente als bei der Regelaltersrente. Darf ich diese entstehende Lücke durch freiwillige Ein-/Nachzahlung schließen? Wenn ja, wann? Angeblich geht das nicht, weil ich pflichtversichert bin ( gelesen bei freiwilliger Versicherung)? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2024 | 10:22

Hallo SteCi,

 

neben Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich. 

Allerdings könnten Sie, sofern Sie neben dem Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind, während des Rentenbezuges noch freiwillige Beiträge entrichten, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Die Entgeltpunkte für die ab Rentenbeginn gezahlten freiwilligen Beiträge werden dann nach Überschreiten der Regelaltersgrenze als Zuschlag zu der Altersrente hinzugerechnet.

Um die Frage zu klären, inwieweit noch die von "Andere Möglichkeit" beschriebene Ausgleichszahlung möglich wäre, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Andere Möglichkeitam 05.05.2024 | 09:36
Richtig, freiwillige Rentenbiträge dürfen Sie parallel zu Pflichtbeiträgen nicht einzahlen. Da Sie aber schon älter als 50 Jahre sind, können Sie mit dem Formular V0210 bei der DRV eine Ausgleichszahlung für eine beabsichtigte vorzeitige Renteninanspruchnahme beantragen. Die DRV rechnet Ihnen dann den erlaubten Höchstbeitrag aus, weniger dürfen Sie natürlich auch einzahlen. Ihre Regelaltersgrenze erreichen Sie im Jahr 2027. Sie können also Ausgleichzahlungen maximal für den Zeitraum vom Alter 63 Jahre (oder falls Sie schon älter als genau 63 sind, eben jetzt ab dem Monat Juni 2024) bis zu Ihrer Regelaltersgrenze vornehmen. Durch diese Ausgleichszahlungen erhälten Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die natürlich auch Ihre Schwerbehindertenrente erhöhen werden, in die Sie natürlich trotzdem wechseln können im Jahr 2025. Die Ausgleichzahlungen müsen dann aber VOR dem geplanten SB-Rentenbeginn getätigt werden. Jetzt noch mein Standardtext zum Thema: Wenn Sie Abschläge ausgleichen wollen, können Sie das ab dem Alter von 50 und wenn Sie bis zur geplanten Frührente mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Dann einfach das Formular V0210 an die DRV schicken und die DRV teilt Ihnen dann mit, welchen Betrag Sie maximal einzahlen dürfen. Weniger darf es natürlich auch sein. Meistens sind das mehrere zehntausend Euro. Es ist dann aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das über mehrere Jahre aufzuteilen, damit man pro Jahr nicht über den maximalen Altersvorsorgeaufwand von gut 27.500 Euro kommt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zählen dabei auch mit). Ein Renten-Entgeltpunkt kostet im Jahr 2024 8.436,59 Euro. Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Einmal der Steuerersparnis bei der Einzahlung. Je höher Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" ist, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die Sie über Ihre Einkommensteuer-Erklärung erhalten können. Am wichtigsten ist aber die Frage, wie alt man wird, wie lange man also die gesetzliche Rente beziehen wird. Wer ungefähr vor dem Alter von 80 Jahren stirbt, hätte sich (bzw. den Erben) Ausgleichzahlungen besser erspart. Wer aber deutlich älter als ca. 80-85 Jahre alt wird, hat gewissermaßen ein gutes Geschäft gemacht. Die gesetzliche Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben!
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