Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo SteCi,
neben Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Allerdings könnten Sie, sofern Sie neben dem Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind, während des Rentenbezuges noch freiwillige Beiträge entrichten, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Die Entgeltpunkte für die ab Rentenbeginn gezahlten freiwilligen Beiträge werden dann nach Überschreiten der Regelaltersgrenze als Zuschlag zu der Altersrente hinzugerechnet.
Um die Frage zu klären, inwieweit noch die von "Andere Möglichkeit" beschriebene Ausgleichszahlung möglich wäre, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.