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Zusatzrente öffentlicher Dienst

von sonne02.09.2007 | 11:47
2848 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werte Experten, ich wende mich mit folgender Frage an Sie. Ich bin seit 1973 Lehrerin, leider die ersten 18 Jahre in der damaligen DDR. 1989 wurde ich nach politischer Überprüfung an das neu gegründete Gymnasium übernommen und legte noch einmal meine Prüfungen ab. Nach den Berechnungen der betrieblichen Altersrente öffentlicher Dienst sah ich nun, dass man uns die Jahre 1989 - 1999 gestrichen hat. Ich habe in dieser Zeit aber nachweisbar im öffentlichen Dienst der BRD gearbeitet. Angerechnet wurden aber nur die Jahre nach 1999. Was kann ich dagegen tun? Ich würde mich nicht darüber aufregen, wenn ich verbeamtet worden wäre, wie meine 1 Jahr jüngeren Kollegen, aber auch da traf mich die Ungnade der frühen Geburt! Danke für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zusatzversorgung war im Tarifgebiet Ost zum 01.01.1997 eingeführt worden. Dementsprechend können als Pflichtversicherungsjahre auch nur für Zeiten seit dem 01.01.1997 berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Zusatzversorgungsstelle.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ein Druckfehler, es muss 187b heißen. Ich bitte um Verzeihung.

8 Antworten

Hier sind Sie falscham 02.09.2007 | 14:06
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
sonneam 02.09.2007 | 15:35
Nach der Angabe der Homepage geht es hier auch im betriebliche Altersversorgung. Als solche zählt doch die des öffentlichen Dienstes...
Antoniusam 02.09.2007 | 18:58
Ich denke, dass Sie spätestens morgen eine kompetente Experten-Antwort erhalten werden. MfG
sonneam 02.09.2007 | 19:06
Vielen Dank, Antonius! Ich hoffe sehr darauf!
Amadéam 02.09.2007 | 21:18
Die Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der alten Bundesrepublik D und der ehemaligen DDR trat erst zum 01.07.1990 in Kraft. Vor diesem Zeitpunkt sind garantiert keine Beiträge zu den Zusatzversorgungskassen (West) geflossen. Auch für eine gewisse Zeit danach hatte der Tarifvertrag BAT wohl noch keine Geltung im Beitrittsgebiet. Die Zusatzversorgungskassen für den Öffentlichen Dienst wurde erst zum 01.01.1997 im Beitrittsgebiet eingeführt. Sollten Sie noch Gehaltsbescheinigungen aus dem fraglichen Zeitraum besitzen, werden Sie aus diesen ersehen, dass auch keine Beiträge zur Zusatzversorgungskasse abgeführt worden sind. Es gilt hier die Formel: nix Beitrag = nix Leistung In Ihrer Angelegenheit können Sie sich natürlich auch an Ihre Zusatzversorgungskasse wenden und um Aufklärung bitten. Die größte Zusatzversorgungskasse des Öffentlichen Dienstes ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen oder aber Kontakt aufnehmen: www.vbl.de Vielleicht hilft auch die folgende Seite: http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=2154
***am 03.09.2007 | 08:16
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Zusatzversorgungskasse. Die wird Ihnen vermutlich mitteilen, dass Beiträge zu einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes für Sie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen waren. Auch Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen dazu möglicherweise eine kompetente Antwort erteilen können.
Schiko.,am 03.09.2007 | 20:57
So ganz verstehe ich ihre ausführungen nicht. Auch ich habe soeben erst von einem stamm- tischfreund- ehemann einer lehrerin- von drüben erfahren von der einführung der zusatzversorgung ab 1997. Gestrichen werden kann nur etwas was vorher vor- handen war.Reklamieren sie also die anerkennung für die jahre 1997 bis 1999. Gehe doch davon aus, ab 2000 hat es geklappt. Lege großen wert auf ihre antwort, damit befürworter und gegner der DDR. versorgung die wahrheit erfahren. Gut gemeint! Mit freundlichen Grüßen.
sonneam 03.09.2007 | 21:31
Hallo, hier die schnelle Antwort. Nach der WV 1990 hat kein Mensch von uns etwas von einer Zusatzversorgung gewusst. Wir hätten natürlich alle dort hineingezahlt, wieso auch nicht, jedenfalls die, die nicht verbeamtet wurden. Nicht etwa wegen mangelnder Leistung und ungenügendem Engagement, sondern weil wir nun -nach ca. 10 Jahren Wartezeit- zu alt waren, also über 50. Die Zusatzversorgung wurde für uns also erst 1997 installiert, mit der Mitteilung, dass wir erst nach weiteren 5 Jahren(da waren also 12! nach der WV um) dann auch mit einer Rentenzahlung rechnen konnten. Diese wird so minimal sein, dass sie etwa bei 130-150€ liegt.(p. Monat Rente) Was die in einem Beitrag vorher so politisierend genannte Intelligenzrente angeht, so hieß sie für ALLE Lehrer der DDR, und das waren bei weitem nicht nur linientreue, ich selbst war mit einem Pfarrer verheiratet!, so ist sie nun in die Rentenberechnung der BfA eingeflossen. Die Rente nach 38 durchgehenden Arbeitsjahren, davor Abitur und Studium, wird also aus 2 Teilen bestehen, einem BfA-Teil, der gemessen an Beamtenpensionen von Lehrern ca. 1/3 ausmacht und dazu dann die unverschämt hohe Summe, die sich also aus den Jahren nach der 5-Jahreswartezeit ergibt(siehe oben). Es fehlen uns in der Zusatzversorgung also rein rechnerisch die Zeiten von 1989 bis 2000, was eigentlich nicht sein dürfte, aber eben so ist. So sieht die Sache aus. Noch ein Wort zu den sogenannten Jahresendprämien. Diese wurden nicht etwa an linientreue Parteimitglieder bezahlt, sie waren in Produktionsbetrieben in der DDR durchweg üblich und wurden an der Planerfüllung gemessen, ob man die nun gut fand oder nicht, steht doch auf einem völlig anderen Blatt. Sie waren gestaffelt nach Einkommen und Zugehörigkeiten zu den Betrieben und lagen zwischen 50-80% eines Monatsgehaltes. Dumm waren in der Beziehung eben Fachkräfte dran, die nicht im produzierenden Bereich tätig waren.(zum Beispiel auch die Lehrer, ob linientreu oder nicht!) So, das musste mal gesagt werden. Und das hatte nichts mit eventuellen Vorteilen von Parteimitgliedern zu tun, die es natürlich gab und die unbestritten sind. Neben diesen Dingen gab es dann noch die sogenannten Einzelverträge. Diese waren an politisches Engagement gebunden und wurden in der Wirtschaft, aber auch im Gesundheitswesen mit Leuten abgeschlossen, die man entweder dringend brauchte und so ein eventuelles Verschwinden verhindern wollte oder mit solchen, die in engem Verhältnis zum Staat standen. Nach meinen Erkenntnissen können das aber bestimmt nicht mehr als 1-3% aller Beschäftigten gewesen sein. Diese erhielten mit dem Vertrag eine Sonderrente zugesichert, die weit über das Maß einer sogenannten I-Rente hinausging. Vielleicht muss man auch noch sagen, dass ja zu DDR-Zeiten es gehaltstechnisch ein Manko war nicht Produktionsarbeiter zu sein, denn zum Beispiel Lehrer( auch Ingenieure oder Ärzte) hatten weniger Gehalt als diese, wie ja in einem Arbeiter-und Bauernstaat eben vorstellbar. Soweit zur Klarstellung. Freundliche Grüße!
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