Was die Bewertung der Zeiten des Studiums bzw. der vorherigen Schulausbildung angeht, sind die Ausführungen von user lotscher zutreffend.
Bei einem Rentenbeginn ab 2009 wird diesen Zeiten kein fester Wert an sogen. Entgeltpunkten mehr zugeordnet. Diese Zeiten wirken sich aber bei der sogen. Gesmamtleistungsbewertung im belegungsfähigen Gesmatzeitraum aus, d.h. eventuelle Lücken im Versicherungskonto werden daurch reduziert. Dies kann am Ende zu einer verbesserten durchschnittlichen Bewertung aller Ihrer Versicherungszeiten führen - damit geringfügig zu einer höheren Rente beitragen.
Sich aber jetzt darüber Gedanken zu machen ist nicht sehr sinnvoll, zumal der Rentenbeginn (für eine Altersrente) bei Ihnen doch noch in ferner Zukunft liegen dürfte - und sich bis dahin im Rentenrecht noch einiges ändern kann.
MfG