Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zusatzstudium

von der Jan15.08.2007 | 12:11
1228 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Nach einer Berufsausbildung und dem Abschluss eines Studiums zum Diplom Maschinenbauingenieur FH (11 Semester, 5 ½ Jahre) habe ich ein Zusatzstudium zum Diplom Wirtschaftsingenieur FH im Jahr 1999 erfolgreich abgeschlossen (5 Semester 2 ½ Jahre). Im Rahmen meiner anstehenden Kontenklärung stehe ich jetzt vor der Frage wie diese Zeiten angerechnet werden. Insbesondere welche Zeiten werden anerkannt (Praxissemester, Obergrenzen usw.) und welche Rolle bei der Anerkennung der Wechsel der Fachrichtung beim Zusatzstudium (Maschinenbau - BWL) einnimmt. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Was die Bewertung der Zeiten des Studiums bzw. der vorherigen Schulausbildung angeht, sind die Ausführungen von user lotscher zutreffend.

Bei einem Rentenbeginn ab 2009 wird diesen Zeiten kein fester Wert an sogen. Entgeltpunkten mehr zugeordnet. Diese Zeiten wirken sich aber bei der sogen. Gesmamtleistungsbewertung im belegungsfähigen Gesmatzeitraum aus, d.h. eventuelle Lücken im Versicherungskonto werden daurch reduziert. Dies kann am Ende zu einer verbesserten durchschnittlichen Bewertung aller Ihrer Versicherungszeiten führen - damit geringfügig zu einer höheren Rente beitragen.

Sich aber jetzt darüber Gedanken zu machen ist nicht sehr sinnvoll, zumal der Rentenbeginn (für eine Altersrente) bei Ihnen doch noch in ferner Zukunft liegen dürfte - und sich bis dahin im Rentenrecht noch einiges ändern kann.

MfG

2 Antworten

lotscheram 15.08.2007 | 21:30
Für Personen, deren Rentenbeginn nach 2008 liegt, werden insgesamt nur noch 36 Monate mit maximal 75% Bundesdurchschnitt bewertet, entspricht pro Monat 0,0625 Entgeltpunkte (EP) aber nur, wenn es sich um Zeiten eines Fachschulbesuchs handelt. Übrige Monate schulischer ausbildung, einschließlich Hochschulen oder Universtäten, erfahren keine eigene Bewertung mehr. Dennoch werden maximal 8 Jahre in einem gesonderten Berechnungsabschnitt bei der Berechnung des "Gesamtleistungswertes" vorteilhaft mit berücksichtigt, wodurch eine indirekte Aufwertung des "Gesamtleistungswertes" eintritt, mit dem dann übrige weiterhin zu berücksichtigende Sachverhalte zu bewerten sind. Es wäre völlig unklug bei der Kontenklärung evtl. weniger anzugeben. Erst wenn Sie tatsächlich auf mehr als 8 Jahre schulischer Zeiten kommen, blieben die darüberliegenden Monate ohne Beachtung, wären eine Versicherungslücke. Den Richter sollten aber nicht Sie spielen, sondern die Entscheidung dem RV-Träger überlassen denn alles, was möglicherweise von Ihnen fehlerhaft unterhalb der 8 Jahre ermittelt wird, fällt Ihnen aufs Bein, benachteiligt Sie.
der Janam 31.08.2007 | 10:47
Hallo, vielen Dank für ihre sehr informativen Antworten. Ich habe die o.g. Zeiten aufgegeben und nun ein Schreiben bekommen in dem ich gebeten werde anzugeben ob das Zusatzstudium in einer anderen oder der gleichen Fachrichtung erfolgte. Welchen Hintergrund hat diese Frage bei der Bewertung?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026