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Zusatzverdienst bei Übergangsgeld

von Jürgen27.04.2009 | 22:23
3310 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ist es zulässig, bei Bezug von Übergangsgeld während einer Umschulung zusätzlich Geld zu verdienen? Die zusätzliche Arbeit würde natürlich dem erfolgreichen Abschluss der Umschulungsmaßnahme nicht entgegen stehen. Wird das zusätzlich verdiente Geld voll auf das Übergangsgeld angerechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

grundsätzlich ist das während der Reha erzielte Arbeitsentgelt auf ihr ÜG anzurechnen. Üben Sie aber eine geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung aus, so ist diese nicht anzurechnen!

3 Antworten

Chrisam 28.04.2009 | 06:19
Ja, das Nettoeinkommen wird angerechnet. Nachzulesen in § 52 SGB IX.
kein Expärteam 28.04.2009 | 14:36
Lieber Jürschen, während Ihrer Umschulung sollen Sie sich ausschliesslich auf das Lernen konzentrieren und nicht nebenbei Geld verdienen wollen,weil es Ihnen sonst nicht reicht.Sie bekommen Übergangsgeld und basta.Ob das Ihrer Fämilie reicht interessiert die DRV nicht.Sie sollen lernen!Lernen und sonst nix.Nachher können Sie tun und lassen was Sie wollen.Jetzt aber nicht!Basta!
Nixam 29.04.2009 | 07:19
Grundsätzlich ist jedes Einkommen aus einer Nebentätigkeit auf das Übergangsgeld anzurechnen - auch aus einer geringfügigen Beschäftigung- kenne ich aus der PRaxis - entgegen den Ausführung der Expertin!!!! TIPP: Was der RV-Träger nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Seien Sie so nett und teilen Sie Ihrem RV-Träger auf keinen Fall mit,dass Sie eine Nebenbeschäftigung mit Einkommen haben. Sonst muss er Ihnen jeden Cent auf Das ÜG anrechnen. Das bedeutet auch Mehrarbeit für Ihren Sachbearbeiter in der DRV. Er muss jeden Monat von Ihnen eine Lohnbescheinigung über die Nebentätigkeit anfordern und im nächsten MOnat das Nettoentgelt 1 zu 1 von Ihrem Übergangsgeld abziehen. Sie haben also durch die Nebentätigkeit keinen Vorteil, da das Geld voll vom Übergangsgeld abgezogen wird, wenn Sie nach Recht und Gesetz vorgehen und dem RV-Träger Ihren Nebenverdienst mitteilen. Tun Sie ihm also den Gefallen und teilen Sie ihm erst garnicht mit, dass Sie eine Nebenbeschäftigung haben. Dann wird Ihnen nichts abgezogen und Ihr Sachbearbeiter hat weniger Arbeit "mit Ihnen". Viele Grüsse Nix
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