Hallo Ralf,
wir schließen aus Ihrer Anfrage, dass es Ihnen um die Umsetzung der 2. Stufe des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz zum 01.12.2025 geht. Der Zuschlag wird ab dem 01.12.2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet und ausgezahlt. Über die Zuschlagsgewährung erhalten die Rentner einen entsprechenden Bescheid. Die Berechnung der Höhe des Zuschlages und die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte unter Berücksichtigung des Zuschlages werden auf der Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“ dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Ralf,
wir schließen aus Ihrer Anfrage, dass es Ihnen um die Umsetzung der 2. Stufe des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz zum 01.12.2025 geht. Der Zuschlag wird ab dem 01.12.2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet und ausgezahlt. Über die Zuschlagsgewährung erhalten die Rentner einen entsprechenden Bescheid. Die Berechnung der Höhe des Zuschlages und die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte unter Berücksichtigung des Zuschlages werden auf der Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“ dargestellt.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Er wollte wissen ob es einen Extra Bescheid über die Nachzahlung gibt. Hier werden keine Fragen mehr beantwortet
Das wäre aber mehr als der „Cent-Bereich“, von dem die DRV immer spricht.
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