Hallo Mierle,
der User „Rente“ hat Recht! Wird eine gesetzliche Rente wegen der Anrechnung einer Unfallrente gekürzt, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.
Nach der Gesetzesbegründung führt die Berechnung eines Zuschlags zu keiner Anhebung der gesetzlichen Rente, weil der gemeinsame Grenzbetrag für beide Renten unverändert bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam