Sobald die Zahlung beim RentenService eingestellt wurde, wird auch maschinell der Zuschlag beendet. Hierüber bekommt der Rententräger eine Mitteilung und prüft manuell den weiteren Anspruch. Dieser wird dann manuell vom Träger selber angewiesen. Dauert aber in der Regel etwas. Ab Dezember 2025 soll über eine maschinelle Berechnung der Zuschlag dann als Rentenbestandteil in Form von Entgeltpunkten der Rentenberechnung zugrundegelegt werden. Ab dem Zeitpunkt ist also nur noch die Rentenzahlung insgesamt möglich oder halt volles Ruhen. Wir hoffen alle, dass das maschinell tatsächlich funktioniert, sonst haben Sie ggf eine längere Zeit zu warten. Bei Anspruch wird aber in jedem Fall nachgezahlt. Keine Sorge.