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Experten-Antwort

Zuschlag 7,5% zur Witwenrente 2024

von Anette02.05.2024 | 11:09
5471 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, Ich habe gelesen, dass es für manche Witwenrenten 2024 einen 7,5 %igen Zuschlag gibt. Ist das richtig? Meine Daten; Witwenrente seit 9/2007 Mein Mann starb mit 57 Jahren. Er war voll berufstätig und bezog keinerlei Rente. Gehöre ich zum Kreis der Empfänger? Vielen Dank Anette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Anette,

 

auch Bezieher einer Hinterbliebenenrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, und der Verstorbene noch keine Rente bezogen hatte, erhalten den Zuschlag.

Sie werden darüber unaufgefordert benachrichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

-^-am 02.05.2024 | 11:20
Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten. Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben. Insgesamt sollen laut Gesetz circa drei Millionen Renten einen Zuschlag erhalten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetz…
Kein Zuschlagam 02.05.2024 | 11:25
Da Ihr Mann gemäß Ihren Angaben keine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, bekommen Sie auf Ihre Hinterbliebenenrente keinen Zuschlag, weder 4,5 noch 7,5 Prozent.
Cassandraam 02.05.2024 | 11:43
Das stimmt nicht! Auch Bezieher einer Hinterbliebenenrente, die zwischen 01.01.2001 und 31.12.2018 begonnen hat, erhalten einen Zuschlag, wenn der Verstorbene keine Rente zuvor bezogen hat!!!
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