Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.
Insgesamt sollen laut Gesetz circa drei Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetz…