Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuschlag an Entgeltpunkten für Kindererziehung bei Witenrente

von Erna08.10.2023 | 10:11
330 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Grundlage meiner Witwenrente ist ja die ehemalige Altersrente meines Mannes, der vor unserer Ehe mit der Mutter seiner Kinder verheiratet war. In seiner Altersente war lediglich eine Berücksichtigungszeit für Kindererziehung von 27 Monaten enthalten, die sich jedoch nicht auf seine Altersrente auswirkte. Im Witwenrentenbescheid ist jedoch ( ja zu meinen Gunsten) ein Zuschlag für die Erziehung von Kindern enthalten in Höhe von 36 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr i. H. v. 3,6 EP (Ost), der in seiner Altersrente nicht enthalten war. Wie läßt sich dieser Unterschied erklären und ist er überhaup rechtens?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erna, 

die Vorschrift des § 78a SGB VI stellt grundsätzlich auf die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Sinne von § 57 SGB VI bei der Witwe  ab. 

Um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Witwenrente als „Kinderkomponente“ erhalten zu können, muss von der Witwe  ein leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Stiefkind oder Pflegekind erzogen worden sein. Das können auch Kinder sein, die keine Kinder des verstorbenen Versicherten sind. 

 

Wenn Sie also selbst Kinder erzogen haben, dann ist der Zuschlag rechtens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 08.10.2023 | 10:29
Den Zuschlag gibt es für Kindererziehung durch die Witwe. Mit Zeiten der Kindererziehung durch den Versicherten hat das nicht zwingend etwas zu tun. (Es sei denn, es geht um ein gemeinsames Kind. Die Zeiten werden nicht doppelt angerechnet.)
Klugpuperam 08.10.2023 | 18:37
Im Sachverhalt steht nicht, dass die Witwe kinderlos ist. Der Versicherte scheint anteilig BÜZ für die Kinder aus der ersten Ehe bekommen zu haben. Wenn die Witwe KEZ/BÜZ im eigenen Konto hat, wäre der Zuschlag zurecht festgestellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026