Hallo Frau Haumersen,
ein Rentenzuschlag wird nur berücksichtigt, wenn eine Hinterbliebenenrente (ohne Vorrentenbezug durch den Verstorbenen) nach dem 31.12.2000 begonnen hat. In Ihrem Fall erhalten Sie daher leider einen Zuschlag zur Witwenrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung