Hallo Nadine,
der Zuschlag wird für Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 gezahlt, weil die Zurechnungszeit in diesem Zeitraum nur bis zum 60. bzw. 62. Geburtstag des Rentenberechtigten berücksichtigt wurden. Bei Rentenbeginnen ab 2019 wird eine erhöhte Zurechnungszeit berücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung soll der Zuschlag ausgleichen.
Bei Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente zum 01.04.2022 wurde Ihre Rente jedoch neu berechnet. Dafür wurde die 2022 gültige Dauer der Zurechnungszeit, also bis der Rentenberechtigte 65 Jahre und 11 Monate alt ist, berücksichtigt ist. Diese Zurechnungszeit ist durch die Besitzschutzregelungen in der Berechnung der Altersrente auch enthalten.
Da Ihre Rente in 2022 mit der verbesserten Zurechnungszeit bis 65+11 neuberechnet wurde, haben Sie keinen Anspruch auf den Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung