Hallo Merle,
ja. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 nicht nur alle laufenden Erwerbsminderungsrenten erfasst, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben. Zusätzlich werden auch alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
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