Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zuschlag Erwerbsminderungsrente

von Merle13.11.2023 | 09:44
221 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, mein Mann(damals 49) hat ab Anfang März 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen. 3 Monate später, Anfang Juni 2014 ist er dann verstorben. Ich beziehe seither eine Hinterbliebenenrente, sonst keine weiteren Einnahmen. Es soll 2024 einen Aufschlag für Erwerbsminderungsrenter und daraus resultierenden Renten geben. Nach meinem Verständnis müsste ich dann auch einen bekommen, sehe ich das richtig? Ich kenne die Formulierungen auf der Seite der RV zu dem Thema, bin aber trotzdem unsicher, da einige Formulierungen für mich nicht so ganz schlüssig sind, daher bitte ich um Info, auch über die Höhe der Erhöhung, mit was darf ich rechnen(oder auch nicht)? An dieser Stelle auch ein Dank an alle Hilfeleistenden, Beratenden und die fleißigen Leute der RV Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße, Merle

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2023 | 13:40

Hallo Merle,

 

ja. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 nicht nur alle laufenden Erwerbsminderungsrenten erfasst, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben. Zusätzlich werden auch alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.


 

1 Antworten

HiergibtsKekseam 13.11.2023 | 10:13
Ja, Sie liegen vollkommen richtig. Auch Sie bekommen diese einmalige Erhöhung Ihrer Hinterbliebenenrente zum 7,5 Prozent zum 1.7.2024, weil Ihe Rente auf der EM-Rente Ihres Mannes basiert. Es gilt: Bei EM-Rentenbeginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent. Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI). Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet. Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024. Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro. Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026