Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge Einkommen angerechnet.
Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst. Somit gelten ab Januar 2025 folgende Werte:
Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.438 Euro für Alleinstehende und 2.243 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.840 Euro (Paare: 2.646 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
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