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Experten-Antwort

Zuschlag für langjährige Versicherte

von Neumann20.08.2025 | 08:11
844 Ansichten
6 Antworten
Ich bekomme 1427.00 Euro Rente brutto. Bin verheiratet. Steht mir der Rentenzuschlag von 80.92 € für langjährige Versicherte zu ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2025 | 12:28

Ja, auf den Grundrentenzuschlag wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge Einkommen angerechnet.

Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angepasst. Somit gelten ab Januar 2025 folgende Werte:

Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.438 Euro für Alleinstehende und 2.243 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.840 Euro (Paare: 2.646 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.

5 Antworten

Fragenderam 20.08.2025 | 08:19
Was soll das für ein Zuschlag sein?
Erst denken, dann schreiben!am 20.08.2025 | 08:27
Erklären Sie zunächst was das für ein ominöser Zuschlag sein soll, dann kann man auch zielgerichtet antworten.
Grundrenten-Zuschlag?am 20.08.2025 | 08:37
Das kann Ihnen hier niemand sagen in einem anonymen Forum, wo niemand Ihre Daten und Ihren Versicheurngsverlauf etc. kennt. Klären Sie das bitte direkt mit Ihrer zuständigen DRV-Sachberbeitung.
Mondkindam 20.08.2025 | 08:37
Sie meinen wohl den Grundrentenzuschlag und wissen ja auch schon aus Ihrer Rentenberechnung wie hoch der Zuschlag ist. Auf den Grundrentenzuschlag erfolgt eine Einkommensanrechnung, eine Auszahlung erfolgt nur wenn nach der Einkommensanrechnung noch ein Zahlbetrag übrig bleibt. Wie diese Einkommensanrechnung durchgeführt wird wurde hier schon öfter erklärt. Nutzen Sie die Suchfunktion.
Ronaldam 20.08.2025 | 08:41
Da Sie die Höhe des Grundrentenzuschlages kennen, gehe ich mal davon aus, dass Ihnen ein Rentenbescheid vorliegt. Und da steht auch drin, ob Ihnen nach der Einkommensanrechnung der Zuschlag auch zusteht ...
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