Hallo Monika,
bei dem Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet.
Bei der Einkommensprüfung für berechtigte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist auf die Einkommensdaten abzustellen, die bei den Finanzbehörden vorliegen und im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens übermittelt werden können, sogenannte Festsetzungsdaten.
An diese Angaben ist die Deutsche Rentenversicherung gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung