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Experten-Antwort

Zuschlag für langjährige Versicherung

von Fritz13.05.2022 | 18:51
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Hallo, ich habe nun meinen Rentenbescheid erhalten. Leider geht mein "Zuschlag für langjährige Versicherung" komplett verloren, da das Einkommen meiner Ehefrau berücksichtigt wird, obwohl wir schon seit fast zwei Jahren getrennt wohnen. Wir sind jedoch nicht geschieden und planen auch keine Scheidung. Besteht die Möglichkeit, dass bei unterschiedlichen Wohnorten nur mein Einkommen berücksichtigt wird, da ich ja einen eigenen Haushalt führen muss und somit eigentlich einem Alleinstehenden gleichgestellt bin? Ich würde mich über eine Antwort freuen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz,

bei der Prüfung des Grundrentenzuschlags wird bei Verheirateten immer das Einkommen beider Partner zusammen betrachtet. Hierbei ist es unerheblich, ob eine häusliche Gemeinschaft besteht oder sie dauernd getrennt leben. Dass Sie steuerlich als „alleinstehend“ gelten, gilt hier leider nicht. Das heißt, das Einkommen Ihrer Ehefrau würde dauerhaft eine Rolle spielen, solange Sie nicht geschieden sind. Und auch nach der Scheidung wird es noch 2 Jahre lang angerechnet, da auf den Grundrentenzuschlag das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr angerechnet wird.

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8 Antworten

W°lfgangam 13.05.2022 | 20:12
Hallo Fritz, NEIN! > "und somit eigentlich einem Alleinstehenden gleichgestellt bin? " Eigentlich ist dann, wenn 'eigentlich' WIRKLICHKEIT ist/geschieden ...und nur dann Ihr Einkommen im Rahmen des 'Grundrentenzuschlags' eine Rolle spielt. Gruß w.
Keine Ausnahmeam 14.05.2022 | 07:35
Wieso sollte es auch für „getrennt Lebende“ eine Ausnahme geben? Manchmal kann man sich hier über entsprechende „Wunschträume“ nur verwundert die Augen reiben.
Berndam 14.05.2022 | 09:36
Naja, dauerhaft getrenntlebende Zahlen die selben Steuern wie Alleinstehende, da kann ich die Frage schon nachvollziehen.
Fritzam 14.05.2022 | 11:25
Ich selbst bin aber F A K T I S C H "Alleinstehend" und habe ein sehr geringes Zusatzeinkommen, das unterhalb der Grenzen für Alleinstehende liegt. Ich habe 45 Jahre gearbeitet und muss weiterhin zuverdienen, um meine zu geringe Rente aufzubessern ... und gehe nun beim Rentenzuschlag leer aus. Soll ich mich tatsächlich aufgrund dieser Rentenregelung scheiden lassen müssen, um meine erworbenen Ansprüche zu bekommen ... um nicht am Ende irgendwann Grundsicherung beantragen zu müssen? Ist es nicht der Sinn der Neuregelung, dies zu verhindern? Bei der Grundsicherung würde das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau auch nicht berücksichtigt, warum dann beim Rentenzuschlag? Für mich ist das eine Grundsatz-Frage der Gerechtigkeit und der WÜRDE!
Steuerrechtam 14.05.2022 | 11:48
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Wieso sollte es auch für „getrennt Lebende“ eine Ausnahme geben? Manchmal kann man sich hier über entsprechende „Wunschträume“ nur verwundert die Augen reiben.
Ich selbst bin aber F A K T I S C H "Alleinstehend" und habe ein sehr geringes Zusatzeinkommen, das unterhalb der Grenzen für Alleinstehende liegt. Ich habe 45 Jahre gearbeitet und muss weiterhin zuverdienen, um meine zu geringe Rente aufzubessern ... und gehe nun beim Rentenzuschlag leer aus. Soll ich mich tatsächlich aufgrund dieser Rentenregelung scheiden lassen müssen, um meine erworbenen Ansprüche zu bekommen ... um nicht am Ende irgendwann Grundsicherung beantragen zu müssen? Ist es nicht der Sinn der Neuregelung, dies zu verhindern? Bei der Grundsicherung würde das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau auch nicht berücksichtigt, warum dann beim Rentenzuschlag? Für mich ist das eine Grundsatz-Frage der Gerechtigkeit und der WÜRDE!
Sie regen sich an falscher Stelle auf... denn die DRV kann nur das Einkommen berücksichtigen, das aufgrund der FA-Meldung übermittelt wurde. Und dies ist für den Grundrentenzuschlag immer das für das vorvergangene Jahr. Wenn Sie, wie Sie schreiben, seit 'fast' zwei Jahren getrennt leben, könnte dies also genau noch das Jahr sein, in dem das 'getrennt Leben' sich steuerlich noch nicht auswirkt. Und steuerrechtlich haben Sie durchaus die Möglichkeit als 'dauernd getrennt lebend' veranlagt zu werden. Dies aber müssen Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt regeln, nicht mit der Rentenversicherung. Der Grundrentenzuschlag (aktuell 2022) wird jedes Jahr neu, eben anhand der steuerlich zu berücksichtigenden Einkünfte des Vorvergangenen Jahres (hier dann 2020), berechnet. Somit kann sich das dann aber auch für Sie bereits im Folgejahr (2023-2021) merklich auswirken. Warum nicht das aktuelle Jahr berücksichtigt wird? Tja nun, DAS hat eben auch der Gesetzgeber so geregelt und nicht die DRV. Liegt wohl auch mit daran, dass erst einmal die verschiedenen Stellen Zeit und Gelegenheit haben müssen, die Einkünfte zu melden... Haben Sie aber 'trotzdem' ein schöne Wochenende!
Gesetz ist Gesetzam 14.05.2022 | 16:34
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Wieso sollte es auch für „getrennt Lebende“ eine Ausnahme geben? Manchmal kann man sich hier über entsprechende „Wunschträume“ nur verwundert die Augen reiben.
Ich selbst bin aber F A K T I S C H "Alleinstehend" und habe ein sehr geringes Zusatzeinkommen, das unterhalb der Grenzen für Alleinstehende liegt. Ich habe 45 Jahre gearbeitet und muss weiterhin zuverdienen, um meine zu geringe Rente aufzubessern ... und gehe nun beim Rentenzuschlag leer aus. Soll ich mich tatsächlich aufgrund dieser Rentenregelung scheiden lassen müssen, um meine erworbenen Ansprüche zu bekommen ... um nicht am Ende irgendwann Grundsicherung beantragen zu müssen? Ist es nicht der Sinn der Neuregelung, dies zu verhindern? Bei der Grundsicherung würde das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau auch nicht berücksichtigt, warum dann beim Rentenzuschlag? Für mich ist das eine Grundsatz-Frage der Gerechtigkeit und der WÜRDE!
Dann regen Sie eine Gesetzesänderung an und jammern nicht hier im Rentenforum herum. Die Rentenversicherung hat die Gesetze nicht gemacht, sondern handelt danach. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Fritzam 17.05.2022 | 12:23
Hallo Experten-Antwort, Vielen Dank für die sachliche Antwort! Hallo Forums-Redaktion, schade um die gute Idee eines Forums, ich werde zukünftig die Telefonberatung bevorzugen, um nicht als "Jammerer" und "Wunschträumer" verunglimpft zu werden, wenn man eine berechtigte Frage zum Inhalt und Grund einer Rentenregelung stellt. Vielleicht können Sie dafür Sorge tragen, dass sich der Kommunikationsstil in ihrem Forum verbessert.
Fritzchenam 17.05.2022 | 13:40
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Sie sollten sich nicht so wichtig nehmen, dass Ihretwegen etwas geändert wird. Dann hätten Sie auch gleich die Telefonberatung nutzen können. Dort sagt man Ihnen zwar nicht, dass man Sie für einen Jammerer oder Träumer hält, aber ob man das nicht doch denkt, ist keinesfalls sicher.
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