Hallo Susi,
in der lfd. Rente wird ein Zuschlag i.H.v. 4,5% gezahlt.
Der rechtliche Hintergrund der Zuschlagszahlung ist der, dass die Zurechnungszeit (fiktive Hochrechnung Ihres Erwerbslebens in der Rentenberechnung) bei Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 im Vergleich zur heutigen Situation ungerechtfertigt niedrig ausfällt.
Seit 01.07.2014 wurde diese Zurechnungszeit im Vergleich zum vorherigen Stand etwas verbessert, weshalb seitdem nur noch 4,5% an Zuschlag berechnet werden.
Im Rahmen der Umwandlung Ihrer Rente in eine volle Erwerbsminderungsrente wurde auch die Zurechnungszeit neu Berechnet - und zwar nach den Maßgaben, welche seit 01.07.2014 galten.
Der Zuschlag i.H.v. 7,5 % ist im Rahmen der besitzgeschützten Entgeltpunkte aus der vorherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente ebenfalls noch in der Rentenberechnung enthalten - steht jedoch aktuell nicht mehr im Vordergrund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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