Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lena, dieser Zuschlag ist den Hinterblieben vorbehalten, die eine Hinterbliebenenrente nach dem sogenannten neuen Recht erhalten (nur noch 55%, anstatt 60 %).
Das neue Recht wird angewendet, wenn der Ehepartner nach dem 01.01.2002 verstorben ist, und zusätzlich die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde, bzw., wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Ist das nicht der Fall, haben Sie keinen Anspruch auf diesen Zuschlag.
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