Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuschlag Witwenrente nach § 78a SGB VI

von Lena S.22.02.2023 | 13:52
402 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich selbst habe drei Kinder in Kasachstan erzogen und diese im Rahmen des FRG anerkannt bekommen. Mein Mann ist jetzt leider verstorben und in meiner Rentenberechnung vermisse ich den Zuschlag bei der Witwenrente im Sinne von § 78a SGB VI. Steht mir dieser auch bei Kindererziehungszeiten nach dem FRG zu? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2023 | 11:32

Hallo Lena, dieser Zuschlag ist den Hinterblieben vorbehalten, die eine Hinterbliebenenrente nach dem sogenannten neuen Recht erhalten (nur noch 55%, anstatt 60 %).

Das neue Recht wird angewendet, wenn der Ehepartner nach dem 01.01.2002 verstorben ist, und zusätzlich die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde, bzw., wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Ist das nicht der Fall, haben Sie keinen Anspruch auf diesen Zuschlag.

1 Antworten

W°lfgangam 22.02.2023 | 22:01
Hallo Lena S., FRG/nur der § 4, sichert Ihnen sowohl die Pflichtbeitragszeiten, als auch die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung. Normal wäre es, wenn Ihre Witwenrente um den Zuschlag für Kinder/Berücksichtigungszeiten aus dem eigenen Rentenkonto erhöht wäre - WENN das NEUE Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist (Eheschließung erfolgte ab 2002; oder vor 2002 und nicht einer von beiden ist vor 1962 geboren). Beim alten Hinterbliebenenrentenrecht gibt es keinen Zuschlag für die Kinder im eigenen Rentenkonto ... Falls 'neues' Recht: haben Sie auch an den 'richtigen' Stellen im Rentenbescheid nachgeschaut, WO der Zuschlag 'eingebaut' sein muss? Habe ich leider spontan im 'Anlagen-Wirrwarr' der Bescheide nicht punktgenau auf dem Schirm, wird Ihnen aber die nächste Beratungsstelle aufzeigen können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026