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Experten-Antwort

Zuschlag zu Erwerbsminderungsrente und den deren Versteuerung

von Bernhard14.01.2025 | 00:59
613 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, viel wurde zu diesem Thema schon nachgefragt und genauso viele eigenartige Antworten gab es. Da 2024 nun zu Ende ist, könnte es ja möglich sein, dass Ihre Vorsorge inzwischen weiß wie der Zuschuss zur Erwerbsminderungsrente versteuert wird. Da die Rentenversicherung Informationen in der Rentenbezugsmitteilung herausgibt, in der ausrechenbar ist welchen Rentenfreibetrag eine Person hat, weiß die Rentenversicherung also auch wie der Zuschlag versteuert wird und ich hoffe, so auch Ihre Vorsorge. Gibt es eine Neuberechnung des lebenslangen Steuerfreibetrages für Rentner so wie es bei der Mütterrente gewesen ist? Ich bitte um eine seriöse Antwort. Sicher gibt es jetzt wieder schlaue Köpfe, die mir mitteilen, dass ich die Rentenbezugsbescheinigung beantragen könnte. Danke, danach habe ich aber nicht gefragt. Ich bedanke mich im voraus. Bernhard

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2025 | 08:51

Hallo Bernhard,

 

zu steuerrechtlichen Fragen können - und wollen - wir hier keine Auskunft geben.

7 Antworten

Wam 14.01.2025 | 05:53
Zuschlag EM-Rente In der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2024 steht am Ende: Im gemeldeten Rentenbetrag ist auch Ihr Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI enthalten. Für weitere Fragen zu Einzelheiten der Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Praxisam 14.01.2025 | 07:09
"... weiß die Rentenversicherung also auch wie der Zuschlag versteuert wird ..." Nein, das weiß die Rentenversicherung nicht. Es ist auch nicht ihr Fachgebiet. Sie stellt dem Betroffenen und dem Finanzamt lediglich die Beträge zur Verfügung. Das Ausrechnen der Steuern macht dann das Finanzamt.
Kein Steuerforum!am 14.01.2025 | 07:48
Seriös ist die Antwort, dass die Rentenversicherung keine Steuerberatung macht. Wenn auf dieser Internetplattform Steuerbeiträge von Autoren veröffentlicht werden, bedeutet das nicht automatisch, dass Rentenexperten im Expertenforum Steuerfragen beantworten. Sehen Sie sich besser mal die „Wichtigen Hinweise“ zu diesem Forum an, dann wüssten Sie, das auf Ihre unpassende Frage keine Expertenantwort erfolgen wird. Sie können sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden und müssen dafür eventuell etwas Geld in die Hand nehmen. Rente und Steuern sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete. Sind Sie im umgekehrten Fall schon auf die Idee gekommen, Fragen zur Rente Ihrem Steuerberater zu stellen? Denken Sie mal darüber nach.
Jensam 14.01.2025 | 09:55
Ich habe noch keine Rentenbezugs-Bescheinigung gesehen, aber wenn das so wäre und der Zuschlag nicht im Anpassungsbetrag enthalten ist, dann wird der steuerliche Freibetrag neu berechnet.
Rentneram 14.01.2025 | 09:59
Ich habe meine Rentenbezugs-Bescheinigung am Samstag bekommen. Der Zuschlag ist nicht im Anpassungsbetrag enthalten.
Rente am 14.01.2025 | 10:37
Bei den Betroffenen steht der Satz drunter, dass der Zuschlag nach 307j im h gemeldeten Betrag erhalten ist
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