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Experten-Antwort

Zuschuss EMRente ab 1.7.2024

von Vera28.07.2024 | 17:10
198 Ansichten
7 Antworten
Wie und wann erfolgt die Anpassung des lebenslangen Steuerfreibetrages durch den Zuschuss zur EM Rente? Die Erhöhung ist keine regelmäßige Rentenanpassung, so wie es in der Vergangenheit die Mütterrente auch nicht war. Vor Ende 2024 wäre eine Lösung notwendig, da sonst der gesamte Erhöhungsbetrag ungerechter Weise mit in die Jahresbesteuerung eingeht. Danke für Antwort. Vera

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2024 | 07:16

Hallo Vera,

 

ab dem 01.07.2024 erhalten Bezieher und Bezieherinnen einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-, oder Hinterbliebenenrente einen Zuschlag zu Ihrer Rente. Dieser Zuschlag wird zunächst getrennt von der Rente ausgezahlt und ab Dezember 2025 soll dieser zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe ausgezahlt werden.

Der Zuschlag zur EM-Rente wird grundsätzlich als Teil der Rente betrachtet und unterliegt somit auch der Einkommenssteuer.

 

Wenn Sie hierzu weitergehende Fragen auch perspektivisch haben oder Informationen benötigen, wäre es ratsam, wenn Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden um dies zu klären.

 

Sie können sich hierzu auch an das Bürgertelefon des Bundesfinanzministeriums unter der Telefonnummer 030 18 682-3300 wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

6 Antworten

Kein Steuerforum!am 28.07.2024 | 18:09
Auch wenn Sie Ihre Frage mehrmals einstellen, ändert es nichts daran, dass Sie Ihre Frage besser dem Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein stellen sollten.
Ganz einfacham 28.07.2024 | 19:51
Am Jahresende wird die Rentenversicherung wie jedes Jahr automatisch eine "Meldung an die Finanzverwaltung" schicken mit der Höhe Ihrer Jahres-Bruttorente inklusive Ihres Rentenanpssungsbetrages (der ja auf Ihrem Rentenfreibetrag fusst). Das ist die Grundlage für Ihre Einkommensbesteuerung. Wenn Ihnen daran etwas missfällt, können Sie dann ja Widerspruch einlegen. Es gibt Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht, die Sie dann -gegen gute Bezahlung- gerne unterstützen. PS: Sie können sich natürlich auch schon vorab mit Ihrem Anliegen an das Bundes-Finanzministerium wenden.
An den Besserwisseram 06.08.2024 | 14:54
Ganz einfach schrieb

"fußt", nicht fusst"...

Ich hoffe, wenn Sie eine wichtige Frage haben, dass sie nicht so eine bösartige Antwort bekommen. Es hat doch einen Grund warum Betroffene hier fragen. Aus Langeweile hier mehrmals ihre Antwort reinzustellen ist doch voll daneben.
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