Hallo Vera,
ab dem 01.07.2024 erhalten Bezieher und Bezieherinnen einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-, oder Hinterbliebenenrente einen Zuschlag zu Ihrer Rente. Dieser Zuschlag wird zunächst getrennt von der Rente ausgezahlt und ab Dezember 2025 soll dieser zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe ausgezahlt werden.
Der Zuschlag zur EM-Rente wird grundsätzlich als Teil der Rente betrachtet und unterliegt somit auch der Einkommenssteuer.
Wenn Sie hierzu weitergehende Fragen auch perspektivisch haben oder Informationen benötigen, wäre es ratsam, wenn Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden um dies zu klären.
Sie können sich hierzu auch an das Bürgertelefon des Bundesfinanzministeriums unter der Telefonnummer 030 18 682-3300 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Am Jahresende wird die Rentenversicherung wie jedes Jahr automatisch eine "Meldung an die Finanzverwaltung" schicken mit der Höhe Ihrer Jahres-Bruttorente inklusive Ihres Rentenanpssungsbetrages (der ja auf Ihrem Rentenfreibetrag fusst).
Das ist die Grundlage für Ihre Einkommensbesteuerung.
Wenn Ihnen daran etwas missfällt, können Sie dann ja Widerspruch einlegen.
Es gibt Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht, die Sie dann -gegen gute Bezahlung- gerne unterstützen.
PS: Sie können sich natürlich auch schon vorab mit Ihrem Anliegen an das Bundes-Finanzministerium wenden.
"fußt", nicht fusst"...
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