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Experten-Antwort

Zuschuss ergonomischer Bürostuhl bei Bandscheibenvorfall

von sony197028.01.2021 | 11:38
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Sehr geehrte Damen u. Herren, mein Mann und ich arbeiten seit vielen Wochen Vollzeit im Homeoffice. Ich habe bereits eine Bandscheiben-OP hinter mir und REHA. Mein Mann hatte einen Bandscheibenvorfall, hat sich diesen aber nicht operieren lassen. Allerdings hat er seither eine Nervenstörung (Taubheit) an den Beinen. Nun hat er extreme Rückenschmerzen bekommen, da er nahezu 10 std. täglich auf einem nicht passenden Stuhl sitzt. Bei mir ist es ebenso.Ich leide unter starken Rückenschmerzen. Trotzdem wir viel Sport machen wird es nciht besser. Nun wollten wir uns erkundigen, ob wir Anspruch auf einen Zuschuss für zwei ergonomische Bürostühle haben und wenn ja, welche Unterlagen wir jeweils dafür einreichen müssen. Im Forum gibt es hierzu zwar Beiträge, die aber alle alt sind und scheinbar gab es hier ja neue Regelungen. PS: Meine KK teilte mir mit, dass die DRV hierfür Zuschüsse zahlen würde. Vielen Dank vorab! MfG Sonja Eisenmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sony1970,

bitte beachten Sie, dass für eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften vorrangig Ihr Arbeitgeber verantwortlich ist.

Im beigefügten Link erfahren Sie dennoch Näheres für bestimmte Einzelfälle:

file:///C:/Users/V161794/Downloads/g4171-13_informationen_arbeitsplatzausstattung_arbeitsstuhl_arbeitstisch%20(1).pdf

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6 Antworten

leider nichtam 28.01.2021 | 11:52
Die DRV bezuschusst keine ergonomische Büroausstattung. Es gibt schon Fälle, in denen Bürostühle gezahlt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um sog. Arthodesen-Stühle. Oder es müssen spezielle individuelle Anpassungen vorgenommen werden. Für ergonomische Bürostühle ist Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner. Und nach dem was man im Internet so liest, ist er auch für das HomeOffice zuständig. Vielleicht ist es ja eine Option, dass Sie den Stuhl vom Büro mit nach Hause nehemen?
B&Wam 28.01.2021 | 14:15
Der Arbeitgeber muss handeln, es sei denn es ist kein HomeOffice, sondern mobiles Arbeiten, wobei die Grenze fließend ist. Zur Fürsorge des Arbeitgebers gehört auch, dass nicht - regelmäßig - 10 Stunden gearbeitet werden darf.
sony1970am 28.01.2021 | 17:07
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Leider kann ich den Anhang nicht öffnen. Mein Arbeitgeber zahlt keine Büroausstattung für Zuhause und soweit ich mich informiert habe muss er das auch nicht. Meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass die DRV hier etwas bezuschusst. Könnten Sie mir den Anhang ggf. an meine Emailadresse senden? MfG
W°lfgangam 28.01.2021 | 19:30
Zitat von sony1970 anzeigenausblenden
Hallo sony1970, eine Mail-Adresse wird hier grundsätzlich nicht hinterlegt. Aber, @Siehe hier hat Ihnen den passenden Link genannt = Info downloaden und sich die erforderlichen/dort genannten Vordrucke, über die Suchfunktion der DRV-Website runterladen. Einfach in dem "Suchfeld" G0100 und Zug um Zug alle weiteren erforderlichen Vordrucke eingeben, bis Sie das Antragspaket zusammengestellt haben. Kann auch via Online-Antrag dort direkt eingegeben/beantragt werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w.
Falsche Hoffnungam 28.01.2021 | 19:35
Machen Sie sich nicht zu viel Hoffnung. Die Allgemeinheit (Beitragszahler der Rentenversicherung) wird nicht für ergonomische Ausstattungen aufkommen, für die Ihr Arbeitgeber zuständig ist.
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