Sehr geehrter Herr Illner,
die Förderung eines ergnonomischen Bürostuhles ist durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht möglich. Dies muss durch Ihren Arbeitgeber geschehen. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Bürostuhl zur Verfügung zu stellen, der neuesten ergonomischen Erkenntnissen und allen sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Darunter fällt auch eine Kippfunktion, Armlehnen, eine Federung etc. Die Rentenversicherung kann in Ausnahmefällen einen orthopädischen Stuhl bezuschussen der aufgrund einer speziellen Behinderung erforderlich ist z. B. um einen Beinstumpf abzulegen.
Wenden Sie sich bitte auch an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr jetziger Bürostuhl den ergonomischen Anforderungen nicht entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
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