Hallo EBunde-B,
dem Beitrag von Feli kann ich mich anschließen. Rechtsgrundlage für den Zuschuss zu Krankenversicherung ist § 106 SGB VI:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_106G1
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Hallo EBunde-B,
dem Beitrag von Feli kann ich mich anschließen. Rechtsgrundlage für den Zuschuss zu Krankenversicherung ist § 106 SGB VI:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_106G1
Es gibt nur Versichertenberater der DRV Bund bzw. Versichertenälteste der Landes-DRVen. Und Sie sollten nicht alle über einen Kamm scheren. Die sind geschult und können in den meisten Fällen qualitativ gute Auskünfte geben ! :-) Wenn Sie nun einen erwischt haben der nicht so gut ausgebildet ist, sollten Sie es nicht auf andere übertragenIch habe letzte Woche von einem Versicherten-Fachberater gehört, dass man den o.g. Zuschuss beantragen kann, der sich auf 262,40 Euro beläuft. Bisher war mir nur bekannt, dass die DRV Bund einen Zuschuss von ich glaube aktuell 7,3 % der Rente zahlt. Weil ich weiss, dass die 7,5 % ein für allemal weg sind, wenn man sie nicht mit der Rente beantragt, würde ich gerne wissen, ob diese mir bisher unbekannte Variante auch existiert und wie sie wo beantragt werden kann. Vom Beihilferecht weiss ich, dass man nicht mehr als 41 Euro Zuschuss bei der DRV Bund beantragen darf. Kann mir da jemand weiterhelfen?..."Versichertenfachberater"...das sagt doch eigentlich schon alles. Die sind doch alle so schlau.
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