Während einer Umschulungsmaßnahme werden in der Regel keine Leistungen an den Arbeitgeber gezahlt. Für den Umschulungsbetrieb fallen normalerweise keine Kosten an, da bei einer Umschulung kein Lohn von ihm gezahlt wird. Ich empfehle Ihnen sich mit dem zuständigen Rehafachberater in Verbindung zu setzen.