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Experten-Antwort

Zuschuss Rente

von CB06.02.2025 | 16:13
150 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, kann man auch wenn man die Altersrente mit Zuschuss bezieht in die KvdR wechseln? Wenn ja, welchen Vordruck muss man ausfüllen? R0810?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CB,

 

hierbei handelt es sich um eine krankenversicherungsrechtliche Frage, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an die Krankenkasse.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Kkam 06.02.2025 | 16:20
Wenn Sie einen Zuschuss erhalten sind Sie vermutlich privat versichert und können nicht in die KVdR wechseln. Sollten Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, sind Sie auch in der KVdR. Im Übrigen klären Sie derartige Fragen mit einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht mit der Rentenversicherung.
Das wird wohl nichtsam 06.02.2025 | 16:32
Wenn Sie bereits Altersrente beziehen und nicht schon in die KVdR sind, dann ist ein Wechsel praktisch ausgeschlossen. Denn zum Beginn der Altersrente wurde bereits geprüft, ob Sie Anspruch auf die KVdR haben oder nicht (wichtigste Bedingung: man muss in der zweiten Hälfte seines gesamten Erwerbslebens mindesten 90 % der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein). Voraussetzungen für die KVdR: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
Null Ahnungam 06.02.2025 | 16:41
Zitat von Das wird wohl nichts anzeigenausblenden
Darüber liest man viel und es gibt hier auch viele Fragen dazu. Was ist so besonders erstrebenswert, in dieser KVDR zu sein? Zahlt man da weniger Beiträge oder ist besser versichert? Das Gegenstück, wenn man dort nicht versichert ist, dann muss man die Kasse selbst bezahlen?
Monam 06.02.2025 | 17:25
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss für ein Mindesteinkommen von 1.248,33 Euro im Monat KK-Beiträge zalen, obwohl er vielleicht nur 1.000,- € Rente hat und wird damit zum Sozialfall! Denn der KK- Beitrag ist rund 267,-- €. Und Jan. Februar gibts gar keine Zuschüsse zur KK auf die Erhöhungen jährlich. Wer in der KVdR ist zahlt nur für sein tatsächliches Einkommen und bekommt imemr den Zuschuss. Das ist schon ein Unterschied.
Schadeam 06.02.2025 | 18:36
All das klären Sie mit der Krankenkasse und nicht im Rentenforum. Wer eine Altersrente mit Zuschuss bezieht, hat übrigens den R0810 längst ausgefüllt und die Kasse hat längst entschieden dass er nicht in die KVdR kann, grins
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