Hallo Dorothea,
in 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber, bei dem der Antrag zu stellen ist, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben.
Allerdings muss die Weiterbildung für einen Bildungsurlaub anerkannt sein. Ebenso muss dem Arbeitgeber eine Vorlaufzeit gegeben werden.
Die Rentenversicherung ist von diesem Thema nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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