Hallo Habermann,
der Schreibtisch ist Eigentum des Arbeitgebers.
Deshalb kann der Arbeitgeber auch entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er dem Arbeitnehmer den Schreibtisch überlässt. Der Zuschuss dürfte seinerzeit direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt worden sein, so dass dem Arbeitnehmer kein Anteil des Zuschusses zusteht.