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Experten-Antwort

Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag

von Liselotte21.06.2019 | 23:30
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5 Antworten

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Eine Witwe erhält von der DRV einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für ihre private Krankenversicherungen. Sie ist auch beihilfeberechtigt als Empfängerin von Witwengeld. Der Zuschuss beträgt ca 20€/Monat. Der Beihilfesatz würde ab 40,90€/Monat um 20% gekürzt. Jetzt meine Frage: Seit wann, seit wievielten Jahren besteht die Grenze von 40,90€?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Liselotte,

leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wie bereits von den Anderen erläutert, gibt es hier auch unterschiedliche Regelungen zum Höchstbetrag des Beitragszuschusses. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Beihilfestelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wochenendeam 22.06.2019 | 05:27
Das wäre eine gute Frage an die entsprechende Beihilfestelle.
Jonnyam 22.06.2019 | 10:40
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Bundesbeihilfeverordnung gültig seit 14.02.2009 (8) Für beihilfefähige Aufwendungen der Beihilfeberechtigten und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren Beiträge für eine private Krankenversicherung aufgrund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit mindestens 41 Euro monatlich bezuschusst werden, ermäßigt sich der Bemessungssatz für die Zuschussempfängerin oder den Zuschussempfänger um 20 Prozentpunkte. Beiträge für Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen bleiben außer Betracht.
Meine Meinungam 22.06.2019 | 12:17
Hallo. Ich denke ab 1.7.14 gibt es bei der Beihilfe im Bund diese Kürzung nicht mehr. Bei vielen Beihilfeverordnungen in den Ländern gibt es das noch. Hast nicht geschrieben was bei Dir zutrifft.
W°lfgangam 23.06.2019 | 19:02
Land NDS hat diese Begrenzung auf 40,99 EUR des Beitragszuschusses in 2018 abgeschafft. Die Betroffenen haben darüber grundsätzliche eine schr. Information von den Landes- wie Kommunalbehörden erhalten, um die früheren Begrenzungen gegenüber der DRV aufzuheben ...der volle/höhere KV-Zuschuss steht erst ab Monat der Antragsstellung zu, sofern man/frau sich rechtzeitig mit der DRV in Verbindung gesetzt hat. Gruß w.
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