Hallo Sebastian,
als selbständig tätiger Landwirt müssen Sie eine (allgemein erhältliche) ergonomische Arbeitsplatzausstattung zunächst selbst und auf eigene Kosten beschaffen. Dazu gehört grundsätzlich auch ein ergonomischer Traktorsitz. Nur wenn darüber hinaus eine behinderungsspezifische Ausstattung aus medizinischen Gründen erforderlich ist, können dafür Kosten als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden. Zur individuellen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehabilitationsträger.