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Zuschuss zur Krankenkasse im Ausland

von Ralf13.11.2008 | 11:48
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Hallo zusammen, ich beziehe seit dem01.10.2008 Rente wegen Arbeitslosigkeit und habe meinen Wohnsitz nach Slowenien verlegt(die Rente wird nach hier überwiesen und die erste Rentenzahlung hat auch prima geklappt)und habe mich hier in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert und bezahle in Deutschland keine Beitäge. Meine Frage ist,kann ich für die Beitäge die ich hier bezahle einen Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen?Wenn ja gibt es hierfür ein Formular oder kann das formlos geschehen. Für Ihre Hilfe vielen Dank im Vorraus Ralf

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Slowenien seit dem 01.05.2004 zur EU gehört können Sie einen Antrag auf Zuschuss, Vordruck R820, bei Ihrer DRV stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nur bei Bezug von AloGeld 1 oder 2 muß man in Deutschland wohnhaft sein, nicht bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.

5 Antworten

Wolfgangam 13.11.2008 | 12:24
Hallo Ralf, kein Zuschuss, wenn Sie dort pflichtkrankenversichert sind. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, gibt es auch einen Zuschuss. Vordruck R820 Gruß w.
Rosannaam 13.11.2008 | 15:47
NEIN. Dies betrifft nur eine Erwerbsminderungsrente, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wird!
Kurt K.am 13.11.2008 | 15:40
Ich dachte Rente wegen Alo kann man nur in Deutschland beziehen da man ja weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß?
Ham 14.11.2008 | 17:37
Kleine Korrektur zum Beitrag Rosanna. Alle Renten die im Inland gezahlt werden, werden auch in das EU/EWR Ausland gezahlt.
Koppiam 15.11.2008 | 17:11
Falsch,Rosanna hat Recht.
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