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Experten-Antwort

Zuschuss zur Krankenversicherung

von Frage07.04.2025 | 15:28
240 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer kann es mir erklären.... Bin grad über mehrere Beiträge gestolpert... Was genau ist das....Ich beziehe eine EMR. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

bitte schauen Sie sich Ihren Rentenbescheid an. Sind bei Ihrer Rentenzahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so sind Sie versicherungspflichtig in der KVdR. Der Rententräger gibt Ihre Beiträge mit seinem Beitragsanteil an Ihre Krankenversicherung weiter. Bei Personen, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, werden von der Rente keine Beiträge abgezogen. Diese muss der Rentner selbst an die Krankenversicherung überweisen. Er kann sich auf Antrag den Krankenversicherungsanteil des Rentenversicherungsträgers auszahlen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KVam 07.04.2025 | 15:58
Einen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie als Rentner privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Sollten Sie gesetzlich pflichtversichert sein, erhalten Sie keinen Zuschuss.
Schadeam 07.04.2025 | 17:29
....erhalten Sie keinen Zuschuß, aber(!) der Staat zahlt Ihnen den halben KV Beitrag....was betragsmäßig aufs gleiche rausläuft....
Lesen bildetam 07.04.2025 | 18:25
Deutsche Rentenversicherung
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