Guten Tag,
bitte schauen Sie sich Ihren Rentenbescheid an. Sind bei Ihrer Rentenzahlung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so sind Sie versicherungspflichtig in der KVdR. Der Rententräger gibt Ihre Beiträge mit seinem Beitragsanteil an Ihre Krankenversicherung weiter. Bei Personen, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, werden von der Rente keine Beiträge abgezogen. Diese muss der Rentner selbst an die Krankenversicherung überweisen. Er kann sich auf Antrag den Krankenversicherungsanteil des Rentenversicherungsträgers auszahlen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam