Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Zuschuss zur Krankenversicherung

von Beamter25.05.2008 | 23:10
7208 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin als pesionierter Beamter beihilfeberechtigt. Da ich demnächst 65 Jahre werde, hat mich meine Versorgungsstelle aufgefordert einen Rentenantrag bei der DRV zu stellen. Ich werde diese Rente zusätzlich erhalten, da ich die vollen Pensionsansprüche nicht erreiche. Bekomme ich ensprechend auch nicht die volle Beihilfe, dafür aber einen Beitragszuschuss von der DRV oder bin ich als Beihilfeberechtigter hier ausgeschlossen? Bei der Antragstellung konnte man mir auf diese Frage keine Antwort geben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als privat krankenversicherter Rentner erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Beitragszuschuss beträgt 6,95 % (ab 01.07.2008 7 %) der Rente.

Da Sie beihilfeberechtigt sind, können sich Auswirkungen auf den Beihilfeanspruch ergeben, wenn der Zuschuss zur Krankenversicherung bestimmte Grenzbeträge überschreitet. Trifft dies zu, kann auf den Zuschuss zur Krankenversicherung oder auf Teile des Zuschusses - für die Zukunft - verzichtet werden. Sie sollten sich an Ihre Beihilfestelle wenden und dort klären, ob ein Verzicht aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich ist.

3 Antworten

Schiko.am 26.05.2008 | 06:31
Grundsätzlich wird bei der pension ganz oder teil- weise eine rente die ja meist vor der verbeamtung erdient wurde gekürzt. Wird bei der pension der höchstbetrag von 75% - dieser satz wird jährlich ermässigt bis zu erreich- ung von 71,75 %- wird die pension nur im 60% der bruttorente gekürzt. Als freiwillig versicherter bekommen sie von der rentstelle den hälftebeitrag, begrenzt auf den durch- schnittssatz aller krankenkassen, glaube derzeit 6,95 %, mit der bruttorente ausbezahlt. Vielleicht hilft ihnen dies weiter. Mit freundlichen Grüßen.
Agnesam 26.05.2008 | 07:54
Hallo, die Antwort von Schiko ist aus rentenrechtlicher Sicht richtig. Das löst aber Ihr Problem nicht. Die Beihilfevorschriften sind in Bund und Länder unterschiedlich. Es gibt wohl Regelungen daß bei Erhalt eines Beitragszuschusses kein Anspruch auf Beihilfe besteht, andere Regelungen besagen, daß der Beitragszuschuß höchstens XX,XX Euro betragen darf. Es ist möglich, den Zuschuß zu begrenzen. Fragen Sie Ihre Versorgungsdiensstelle wie es bei Ihnen aussieht. Agnes
-_-am 26.05.2008 | 09:50
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bekanntgegeben, dass zum 01.03.2008 der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 14,0 % betrug. Vom 01.07.2008 bis 31.12.2008 sind somit 14,0 % für die Berechnung des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Rentenbezieher zugrunde zu legen (§ 106 Abs. 3 SGB VI). Der Beitragszuschuss beträgt somit 7% der Bruttorente. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_6/__106.html Sie können auf einen Teil des Beitragszuschusses verzichten, wenn anderenfalls Ihr Beihilfeanspruch entfällt. Die Erklärung kann bei der Antragstellung abgegeben werden, später nur noch mit Wirkung für die Zukunft.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026