Hallo Egar,
über die beigefügte Verlinkung gelangen Sie zur Broschüre "Rentner und Ihre Krankenversicherung" ( https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html ). Gegebenenfalls sind die Themen hier besser verständlich aufbereitet, so dass Sie nochmal nachlesen können, unter welchen Voraussetzungen es zur Zahlung eines Beitragszuschusses kommt.
Wenn Sie sich unsicher sind, beantragen Sie vorsorglich den Beitragszuschuss. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft dann, nachdem die Daten Ihrer Krankenversicherung zum Krankenversicherungsverhältnis ab Rentenbeginn gemeldet worden sind, ob ein Anspruch vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dann haben Sie ja den Rat nicht befolgt den R0815 zu lesen oder haben Sie schon wie zuvor, nichts verstanden?
R 0815 habe ich gelesen aber Leider habe ich nichts verstanden.
Das gilt für Sie gar nicht, nur für freiwillig Versicherte
Vielen dank Moni. Ich habe diese zuschuß geschichte gar nicht richtig vertstanden. Verstehe auch nicht warum ich nach 45 Jahre Arbeit einen zuschuß Beantragen soll, kann.
Vielen dank Moni. Ich habe diese zuschuß geschichte gar nicht richtig vertstanden. Verstehe auch nicht warum ich nach 45 Jahre Arbeit einen zuschuß Beantragen soll, kann.
Nach den ganzen Jahren in der Pflichtversicherung brauchst du dir ja auch keine Gedanken um die Krankenversicherung zu machen. Du kommst in die KVdR (KrankenVersicherung der Rentner) und bezahlst deinen halben Krankenkassenbeitrag und gut ist es 😉 Da sind dann keine weiteren Anträge nötig.
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