Hallo Charly,
im Rahmen der Rentenantragstellung wird die gesetzliche Rentenversicherung eine Abfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihrem Versichertenstatus bei Rentengewährung starten. Die Krankenversicherung prüft nach den gesetzlichen Grundlagen, ob Sie als Rentenbezieher pflichtversichert werden oder ob Sie sich selber versichern müssen. Die Entscheidung über Ihre Krankenversicherungspflicht trifft die gesetzliche Krankenkasse. So wie Sie Ihren Fall schildern waren Sie immer gesetzlich krankenversichert, sodass wir davon ausgehen, dass Sie als Rentenbezieher Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden. Infos hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link :
Sollte seitens der Krankenkasse entschieden werden, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, werden Sie auch von der Rentenversicherung aufgefordert einen Antrag auf Beitragszuschuss zu stellen.
Es schadet aber auch nicht, wenn Sie bereits auch mit dem Rentenantrag einen Antrag auf Beitragszuschuss stellen würden.