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Experten-Antwort

Zuschuss zur KVdR

von Charly02.04.2024 | 19:03
357 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war nahezu lebenslang selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Jetzt arbeite ich seit ein paar Jahren nicht mehr und bin bei meiner Frau familienversichert in der KV. Ich wollte heute meinen Rentenantrag auf Regelaltersrente stellen und weiß nicht, ob ich als derzeitig Familienversicherter den Antrag aug Zuschuss zur KVdR stellen kannm da ich ja z.Z. nicht privat oder freiwillig gesetzlich versichert bin, aber als Rentner mich ja wieder so versichern muss. Sollte ich den Antrag stellen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charly, 

im Rahmen der Rentenantragstellung wird die gesetzliche Rentenversicherung eine Abfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihrem Versichertenstatus bei Rentengewährung starten. Die Krankenversicherung prüft nach den gesetzlichen Grundlagen, ob Sie als Rentenbezieher pflichtversichert werden oder ob Sie sich selber versichern müssen. Die Entscheidung über Ihre Krankenversicherungspflicht trifft die gesetzliche Krankenkasse. So wie Sie Ihren Fall schildern waren Sie immer gesetzlich krankenversichert, sodass wir davon ausgehen, dass Sie als Rentenbezieher Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden. Infos hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link :

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html


Sollte seitens der Krankenkasse entschieden werden, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, werden Sie auch von der Rentenversicherung aufgefordert einen Antrag auf Beitragszuschuss zu stellen. 

Es schadet aber auch nicht, wenn Sie bereits auch mit dem Rentenantrag einen Antrag auf Beitragszuschuss stellen würden.

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5 Antworten

Juriam 02.04.2024 | 19:13
Also ich glaube, du musst dich wieder freiwillig gesetzlich versichern. Familienversicherung geht nicht und in die KVdR Kommst du auch nicht. Und das ist schlecht, weil man da auf alle möglichen Einkünfte Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss.
Mikeam 02.04.2024 | 19:14
Ja, stell den Zuschuss-Antrag und kümmere dich bei deiner Krankenkasse.
Keine Angst.am 02.04.2024 | 19:33
Hallo. Wenn Du immer in der GKV warst kommst Du ja in die KVdR. Da zahlst Du den halben GKV Beitrag auf Deine Rente und bekommst keinen Zuschuss. Wenn Du jetzt Familienversichert bist bleibt das auch als Rentenantragsteller so bis Du die Rente bekommst.
Einfacham 02.04.2024 | 19:46
Wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (egal ob pflichtversichert, freiwiloig versichert oder familienversichert), kommt in die KVdR. Sonst nicht. Diese Feststellung trifft die Krankenkasse und teilt das der Rentenversicherung mit. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
Keine Angstam 02.04.2024 | 19:54
Hier ist das Merkblatt. Unter 12 .1 als Antragsteller und 12.2 dann als Pflichtversicherter Rentner. https://bkk-provita.de/wp-content/uploads/2020/09/Merkblatt_KvdR…
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