Hallo CCR66,
als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Prämie eigenverantwortlich an Ihr Versicherungsunternehmen.
Zu Ihrem Beitrag können Sie gem. § 106 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) einen Zuschuss beantragen. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Rentenantrag aufgenommen.
Berechnet wird der Beitragszuschuss aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer Rente. Zur Zeit beträgt der durchschnittliche Beitragssatz 14,6 %. Als Zuschuss erhalten Sie den halben Beitragssatz also 7,3 % bezogen auf Ihre mtl. Bruttorente,
Der Zuschuss wird ggfls. auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendung begrenzt.
Gerne können Sie sich zur weiteren Information unsere Broschüre " Rentner und ihre Krankenversicherung " auf unserer Internetseite bestellen.