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Experten-Antwort

Zuschuss zur PKW

von bielz2405.03.2025 | 22:58
153 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Grundsätzliche Frage: Ich bekomme Altersrente seit 2016. Nach dieser Rente wurde der Zuschuss zur PKV berechnet. 2020 verstarb mein Ehemann (seit 1998 Rentner), die Witwenrente ist wesentlich niedriger als meine Altersrente. Meine Frage: Nach welcher dieser beiden Renten wird der Zuschuss zur PKV berechnet? Oder werden diese beiden Beträge saldiert? (Nur zur Klarstellung: Meine PKV-Beiträge sind so niedrig, dass ich nicht einmal den mir - aus meiner Sicht - theoretisch zustehenden Höchstbetrag ausschöpfe. Ich möchte nicht mehr haben, frage mich nur, warum der Zuschuss mit der Witwenrente ausgezahlt wird).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

den Ausführungen von "Batrix" können wir uns grundsätzlich anschließen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

SBam 06.03.2025 | 05:54
Beide Zuschüsse werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zusammen mit der Witwenrente ausgezahlt.
Batrixam 06.03.2025 | 07:52
Hallo, der Zuschuß wird prozentual aus beiden Renten berechnet und dann auf die Hälfte Ihres tatsächlichen KV-Beitrages begrenzt. Und damit diese Prüfung der Begrenzung einfacher erfolgen kann, wird der Zuschuß für beide Renten mit der Witwenrente ausgezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
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