Guten Tag,
bei Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ein Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI, unabhängig, ob parallel eine Weiterbeschäftigung ausgeübt wird.
Diesen Zuschuss erhalten auf Antrag grundsätzlich freiwillig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherte Rentnerinnen und Rentner.
Bei Rentenbeziehern, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, beträgt der Zuschuss zur Zeit 8,55% der Bruttorente, begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber seinen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezuges reguliert, erfragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber. Erfragen Sie auch, ob es für den Arbeitgeber einen Unterschied macht, ob Sie Voll- oder Teilrente beziehen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung