Rentenbeziehende, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag einen Beitragszuschuss erhalten. Am besten beantragen sie diesen zusammen mit ihrer Rente.
Die Höhe des Zuschusses für freiwillig Krankenversicherte richtet sich nach dem Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Höhe der Bruttorente. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hiervon übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, also 7,3 Prozent. Den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse übernimmt die Rentenversicherung ebenfalls zur Hälfte. Den Beitrag zu ihrer Pflegeversicherung müssen Rentenbeziehende hingegen selbst zahlen.
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