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Experten-Antwort

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

von Einefrage25.08.2025 | 10:44
394 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ab 01.07.2025 erhalte ich eine Rente in Höhe von 2.224,76 € und einen Zuschuss zu meiner PKV in Höhe von 176,74 €. Mein KV-Beitrag beträgt ab 01.04.2025 400,69 €. Der monatliche Beitrag zu meiner KV wird durch die Rentenversicherung auf 353,48 € begrenzt. Wie hoch wird nunmehr mein Zuschuss ab 01.04.2025 sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2025 | 14:31

Rentenbeziehende, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag einen Beitragszuschuss erhalten. Am besten beantragen sie diesen zusammen mit ihrer Rente.

Die Höhe des Zuschusses für freiwillig Krankenversicherte richtet sich nach dem Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Höhe der Bruttorente. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hiervon übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, also 7,3 Prozent. Den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse übernimmt die Rentenversicherung ebenfalls zur Hälfte. Den Beitrag zu ihrer Pflegeversicherung müssen Rentenbeziehende hingegen selbst zahlen.

4 Antworten

Zuschussam 25.08.2025 | 10:58
Der Zuschuss zur PKV wird gedeckelt bei der Hälfte des durchschnittlichen gesetzlichen Krankenkassenbeitrages.
Mal selber 30 Sekunden googeln?am 25.08.2025 | 11:01
so billig bleibt der Beitrag im Alter leider nicht.am 25.08.2025 | 11:05
Mondkindam 25.08.2025 | 11:16
Sie sind privat krankenversichert, der Zuschuss errechnet sich somit aus der Höhe Ihrer Rente und dem allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V. Der maßgebende Beitragssatz beträgt zur Zeit 17,1%. Als Beitragszuschuss wird die Hälfte = 8,55% des Rentenbetrages gezahlt gegebenenfalls begrenzt auf die Hälfte des Krankenkassenbeitrages. Das ergibt ausgehend von der Rentenhöhe eigentlich einen Zuschuss von 190,22 EUR. Kann es sein, dass in Ihrem Beitrag zur PKV ein Anteil für die Pflegeversicherung oder für Krankentagegeld enthalten ist? Dafür gibt es keinen Zuschuss.
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