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Experten-Antwort

Zuständigkeit für reha

von Susi10.12.2016 | 19:45
1116 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich möchte anfragen ob sich jemand mit Zuständigkeiten auskennt. Mein behandelnder Arzt hat für mich direkt bei der KK eine psycho-somatische Kur beantragt. Zur KK deshalb, weil ich bis August 2017 befristet EU berentet "war" und mit Bescheid des Renten Tragens dieser ab der Befristung in einen unbefristete Eu Rente umgewandelt wurde. Jetzt hat die KK abgelehnt und den Antrag zum Renten Träger weitergeleitet. Eigentlich wäre diese Kur für mich gerade jetzt sehr wichtig. Aber wer entscheidet das jetzt.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

eine pauschale Antwort ist in Ihrem Fall schwer zu treffen.

Es ist nicht klar, wer erst- oder zweitangegangener Träger ist. Ihnen geht es um eine baldige Reha.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, mit dem Bewilligungsbescheid der Dauerrente zur Krankenkasse zu gehen oder telefonisch bei der Rentenversicherung zu fragen, wie die Entscheidung voraussichtlich aussehen wird, um dann ggf. zur Krankenkasse zu gehen.

Viele Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

eine pauschale Antwort ist in Ihrem Fall schwer zu treffen.

Es ist nicht klar, wer erst- oder zweitangegangener Träger ist. Ihnen geht es um eine baldige Reha.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, mit dem Bewilligungsbescheid der Dauerrente zur Krankenkasse zu gehen oder telefonisch bei der Rentenversicherung zu fragen, wie die Entscheidung voraussichtlich aussehen wird, um dann ggf. zur Krankenkasse zu gehen.

Viele Grüße

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2 Antworten

W*lfgangam 10.12.2016 | 23:09
Hallo Susi, die DRV ist vorrangig zuständig über Reha-Maßnahmen zu entscheiden. Erst wenn die abgelehnt wird, ist die Krankenkasse dabei ...sollte ein Arzt eigentlich wissen, wie die Zuständigkeiten geregelt sind und wohin der Antrag gehört ;-) Machen Sie sich aber nicht große Hoffnung. Da bereits eine unbefristete EM-Rente läuft und die DRV Sie für dauerhaft nicht mehr für erwerbsfähig hält (erst kürzlich festgestellt)/Reha zwecklos ...DANN erst muss Ihre Krankenkasse über Reha-Maßnahmen nach eigenen Richtlinien entscheiden/Ihr Antrag geht dann dahin zurück. Gruß w.
Gerdam 12.12.2016 | 06:01
Hallo Bei einer EU Rente auf Dauer also bis zur Rente entscheidet die Krankenkasse. Anders sieht es bei einer EU Rente auf Zeit aus da ist der Rententräger in der Entscheidung War bei mir auch so.
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