Hallo, Gerda,
es bleibt Ihnen die Möglichkeit nochmals bei der zuständigen Sachbearbeitung nachzuhaken um den Sachverhalt ausführlich zu schildern um eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen. Des Weiteren, wie G.W. in den ausführlichen Darstellungen der Lage schon bemerkte, haben Sie die Möglichkeit gegen einen ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Im Verfahren sollten Sie den Widerspruch begründen. Dass andere Kinder die von Ihnen gewünschte Maßnahme bereits erhalten haben, sollten Sie evtl. bei Ihrer Argumentation einfließen lassen. Dennoch ist eine Entscheidung individuell und unabhängig zu treffen. Bezüglich der Zuständigkeit gehen wir nach Ihrer Darstellung davon aus, dass die Weiterleitung des Antrages an die Krankenkasse berechtigt gewesen ist.