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Experten-Antwort

Zuständigkeit Knappschaft Bahn See

von T.M.05.10.2010 | 15:06
3207 Ansichten
6 Antworten
Ich erhalte seit einigen Jahren meine Renten informationen von der Knappschaft Bahn-See. Vorher bekam ich meine Renteninformationen von der BFA. Ich habe vor 35 Jahren meine 2-jährige Berufsausbildung bei der Bahn absolviert. Nach meinem Studium arbeite ich aber bereits seit über 25 Jahren als Angestellter in einem Betrieb der IT Branche und habe mit Bahn oder See überhaupt nichts zu schaffen. Nach welchen Kriterien werden meine Rentenakten bei der Knappschaft Bahn See geführt? Ein ehemaliger Kollege aus meinem Ausbildungsbetrieb bei der Bahn hat eine ähnlich Laufbahn wie ich ausserhalb der Bahn durchlaufen. Er bekommt seine Post weiterhin von der Deutschen Renten Versicherung. Kann man das erklären?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.10.2010 | 10:23

Hallo T.M.,

durch eine gesetzliche Änderung der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum 01.01.2005, ist diese zuständig, wenn auch nur ein Beitrag zu diesen Trägern der Knappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse entrichtet wurde.

Durch Ihre frühere Tätigkeit bei der Bahn ist nach der neuen Regelung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Die Rechtsgrundlagen zur Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie in §§ 129,130 Sozialgesetzbuch VI.

Experten-Antwortam 06.10.2010 | 13:18

Hallo,

auch zu diesem Beitrag mit einer fehlerhaften Versicherungsnummer, die in mehreren Beiträgen mit widersprüchlichen Informationen auftaucht, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen.

4 Antworten

Max Schmidtam 05.10.2010 | 15:38
Guten Tag, auf Grund Ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Bahn ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Sie zuständig (§ 129 SGB VI). Sobald jemand auch nur einen Tag im Bereich Bahn/Seefahrt/Knappschaft gearbeitet hat, ist die Zuständigkeit der KBS gegeben. Spätestens auf Grund der nächsten Kontenklärung wird auch der Träger bei dem das Versicherungskonto Ihres Bekannten jetzt noch geführt wird, dieses an die KBS abgeben.
TCKam 07.10.2010 | 07:52
Wir bereits der Experte mitteilte, ist die genannten Versicherungsnummer (VSNR) 62... falsch. Ich gehe aber davon aus, dass die richtige VSNR 63 0704... lautet. Diese VSNR wurde im März 2010 stillgelegt (gelöscht), weil eine weitere VSNR (820704...) existierte. Stilllegungen sind oftmals arbeitsintensiv, weil zweifelsfrei festgestellt werden muß, ob eine Person tatsächlich zu Unrecht 2 VSNR hat und anschließend die in beiden Konten nachgewiesenen Zeiten zusammengeführt werden müssen.. Daher hat die DRV Bund (Berlin) die Akte zur Prüfung auch an die KBS (Bochum, Rosenheim; München) abgegeben. Liebe Frau R. Ha...k Ihnen wurde doch sicherlich auch mitgeteilt, dass die VSNR 630704....nicht mehr gilt und für Ihre Rentenzahlung die VSNR 820704... verwendet wird. Somit kann ich abschließend auch ohne Einsicht in die Akte vermuten (ich bin weder Mitarbeiter der DRV Bund noch der KBS), dass sicherlich alles korrekt abgelaufen ist und mit Karneval hat dies überhaupt nichts zu tun.
RFnam 07.10.2010 | 17:07
Bei der DRV Bund war nicht das Team 4870, sondern das Team 4807 (wie 7. Geburtstag) beteiligt. Jeder Versicherte darf nur eine Rentenversicherungsnummer (VSNR) haben. Und die Anstaltsnummer "82" der ersten VSNR deutet darauf hin, dass diese von der damaligen Bahn-Rentenversicherungsanstalt vergeben wurde. Wie TCK bereits erklärte, muss zunächst geprüft werden, ob es sich um eine oder zwei verschiedene Personen handelt, bevor die Daten in der zutreffenden VSNR zusammengeführt werden und die zweite VSNR stillgelegt werden kann. ------------------------------------------------------------ Stellen Sie sich als Beispiel aus der Praxis folgenden Fall vor: Zwei Personen mit gleichem Geburtstdatum, demselben Allerweltsvornamen und -familiennamen, und in derselben Großstadt geboren. Jede Person hat ihre eigene VSNR. Eine dieser Personen hat pro Jahr mehrere Arbeitgeber, gibt aber immer brav ihre VSNR an. Die andere Person nimmt nur in Abständen eine Beschäftigung auf und ist so intelligent (um den Ausdruck dämlich zu vermeiden), dass sie bei jedem neuen Arbeitgeber eine neue VSNR erhält. Bei einer Kontenklärung wird nun festgestellt, dass es mehrere VSNR zu einer Personalie gibt, Konten werden zusammengeführt, VSNR stillgelegt... Dann stellt sich heraus, dass es zwei Personen sind... Mit vielen Anschreiben an Arbeitgeber und Krankenkasse wird auseinandergepflückt, was zu wem gehört und der Fall nach Monaten zu einem guten Ende geführt. In Ableitung des Sprichwortes "Wer nie sein Brot im Bette aß, weiß nicht wie Krümel pieken" sollte ein Aussenstehender es vermeiden, die Arbeit anderer schlechtzumachen, weil er nicht wissen kann, welcher Aufwand dahinter steckt.
halloam 06.10.2010 | 13:05
Und wieso wurde die akte Nr. 62070468H508 über FÜNF MONATE von Berlin nach Rosenheim, Bochum, München und dann zurück nach Berlin geschickt von der drv an die KBS und dann wieder an die drv und die Versicherten mussten die Akten monatelang suchen????? UND WIESO wurde die Baden Württembergische Rentenzahlstelle Stuttgart plötzlich mit der Kölner Rentenzahlstelle vertauscht???? Die Versicherten leben immer noch in Baden Württemberg wie seit Geburt und dem ersten Zwangsversicherungsbeitrag an IHR HAUSE... LEBT IHR JETZT ALLE IM KÖLNER KARNEVAL ODER IST EUER DRV TEAM 4870 VERRÜCKT GEWORDEN???????
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