Hallo T.M.,
durch eine gesetzliche Änderung der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum 01.01.2005, ist diese zuständig, wenn auch nur ein Beitrag zu diesen Trägern der Knappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse entrichtet wurde.
Durch Ihre frühere Tätigkeit bei der Bahn ist nach der neuen Regelung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Die Rechtsgrundlagen zur Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finden Sie in §§ 129,130 Sozialgesetzbuch VI.
Hallo,
auch zu diesem Beitrag mit einer fehlerhaften Versicherungsnummer, die in mehreren Beiträgen mit widersprüchlichen Informationen auftaucht, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen.
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